← Österreich

{'item': ['4Ob79/79 (4Ob80/79 -4Ob106/79)', '4Ob56/79 (4Ob57/79 -4Ob59/79)', '4Ob60/79', '4Ob29/80', '4Ob172/85', '9ObA297/92', '9ObA2113/96t', '8ObS1

RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0008980 Entscheidungsdatum18.12.1979 Geschäftszahl4Ob79/79 (4Ob80/79 -4Ob106/79); 4Ob56/79 (4Ob57/79 -4Ob59/79); 4Ob60/79; 4Ob29/80; 4Ob172/85; 9ObA297/92; 9ObA2113/96t; 8ObS14/12k; 8ObS16/12d; 8ObS15/12g; 8ObS17/12a NormABGB §7; ABGB §1162 b; BAG §14; BAG §14 RechtssatzDie Konkurseröffnung ist kein in der Stammfassung des BAG genannter Endigungsgrund. Das BAG enthält keine Bestimmungen über die Rechtsfolgen einer ex-lege Beendigung des Lehrverhältnisses - eine bewusste, rechtspolitische Lücke. § 1162b ABGB ist weder im Wege der Rechts- noch Gesetzesanalogie anwendbar.Die Konkurseröffnung ist kein in der Stammfassung des BAG genannter Endigungsgrund. Das BAG enthält keine Bestimmungen über die Rechtsfolgen einer ex-lege Beendigung des Lehrverhältnisses - eine bewusste, rechtspolitische Lücke. Paragraph 1162 b, ABGB ist weder im Wege der Rechts- noch Gesetzesanalogie anwendbar. EntscheidungstexteTE OGH 1979-12-18 4 Ob 79/79 JBl 1980,555 TE OGH 1979-12-18 4 Ob 56/79 TE OGH 1979-12-18 4 Ob 60/79 TE OGH 1980-11-25 4 Ob 29/80 nur: Die Konkurseröffnung ist kein in der Stammfassung des BAG genannter Endigungsgrund. (T1); Beisatz: Auch nicht idF der Novnur: Die Konkurseröffnung ist kein in der Stammfassung des BAG genannter Endigungsgrund. (T1); Beisatz: Auch nicht in der Fassung der Nov 232/1978. die Konkurseröffnung ist aber für den Lehrling ein wichtiger Grund zum vorzeitigen Austritt nach § 25 Abs 1 KO und232 aus 1978,. die Konkurseröffnung ist aber für den Lehrling ein wichtiger Grund zum vorzeitigen Austritt nach Paragraph 25, Absatz eins, KO und berechtigt - auch nach dem Verstreichen des einmonatigen Frist des § 25 Abs 1 KO gemäß § 15 Abs 4 lit d BAG zur vorzeitigen Auflösung des Lehrverhältnisses, wenn der Lehrberechtigte durch die Konkurseröffnung tatsächlich unfähig wird, seine Verpflichtungen aus dem Gesetz oder dem Lehrvertrag zu erfüllen. (T2)berechtigt - auch nach dem Verstreichen des einmonatigen Frist des Paragraph 25, Absatz eins, KO gemäß Paragraph 15, Absatz 4, Litera d, BAG zur vorzeitigen Auflösung des Lehrverhältnisses, wenn der Lehrberechtigte durch die Konkurseröffnung tatsächlich unfähig wird, seine Verpflichtungen aus dem Gesetz oder dem Lehrvertrag zu erfüllen. (T2) TE OGH 1986-11-18 4 Ob 172/85 nur: § 1162 b ABGB ist weder im Wege der Rechts- noch Gesetzesanalogie anwendbar. (T3) = JBl 1987,397 = Arb 10567nur: Paragraph 1162, b ABGB ist weder im Wege der Rechts- noch Gesetzesanalogie anwendbar. (T3) = JBl 1987,397 = Arb 10567 TE OGH 1992-12-16 9 ObA 297/92 Auch; nur T1; nur T3; Arb 11053 = SozArb 1992 H.6 S.5 TE OGH 1996-07-10 9 ObA 2113/96t Vgl; Beisatz: Auch nicht die Anordnung des Konkursgerichtes, den Betrieb zu schließen. (T4); Beisatz: § 48 ASGG. (T5)Vgl; Beisatz: Auch nicht die Anordnung des Konkursgerichtes, den Betrieb zu schließen. (T4); Beisatz: Paragraph 48, ASGG. (T5) TE OGH 2012-12-19 8 ObS 14/12k Vgl auch TE OGH 2012-12-19 8 ObS 16/12d Vgl auch TE OGH 2012-12-19 8 ObS 15/12g Vgl auch TE OGH 2012-12-19 8 ObS 17/12a Vgl auch

🔗 Zur amtlichen Quelle

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.