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Europaius

2Ob505/80

RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum26.02.1980 Geschäftszahl2Ob505/80 NormABGB §1039;

EGZPO ArtXLII IDa;

Rechtssatz§ 1039 ABGB ist die für nicht aus einem Vertrag abgeleitete Rechnungslegungsansprüche geforderte Rechtsnorm.Paragraph 1039, ABGB ist die für nicht aus einem Vertrag abgeleitete Rechnungslegungsansprüche geforderte Rechtsnorm.

EntscheidungstexteTE OGH 1980/02/26 2 Ob 505/80 Veröff: JBl 1981,274 = SZ 53/29 RechtssatznummerRS0022688

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.