2Ob505/80
RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum26.02.1980 Geschäftszahl2Ob505/80 NormABGB §1039;
EGZPO ArtXLII IDa;
Rechtssatz§ 1039 ABGB ist die für nicht aus einem Vertrag abgeleitete Rechnungslegungsansprüche geforderte Rechtsnorm.Paragraph 1039, ABGB ist die für nicht aus einem Vertrag abgeleitete Rechnungslegungsansprüche geforderte Rechtsnorm.
EntscheidungstexteTE OGH 1980/02/26 2 Ob 505/80 Veröff: JBl 1981,274 = SZ 53/29 RechtssatznummerRS0022688