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{'item': ['3Ob27/80', '3Ob116/84', '3Ob23/87', '3Ob2442/96f', '3Ob308/97h', '8Ob220/02i', '15Os101/15i']}

RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0011202 Entscheidungsdatum30.04.1980 Geschäftszahl3Ob27/80; 3Ob116/84; 3Ob23/87; 3Ob2442/96f; 3Ob308/97h; 8Ob220/02i; 15Os101/15i NormABGB §428; ABGB §452d RechtssatzDas zur Übertragung des Eigentums (§ 428 ABGB), nicht aber zum Pfandrechtserwerb (§§ 451 f ABGB) ausreichende Besitzkonstitut ist keine taugliche Erwerbsart (modus) zur Begründung von Sicherungseigentum. Befindet sich die von der Sicherungsabrede betroffene Sache nicht in der Gewahrsame des Eigentümers, sondern eines Dritten, ist zur Übertragung des Sicherungseigentums auch die Besitzanweisung hinreichend. Darunter versteht man die vom Erwerber gebilligte Erklärung des Veräußerers an den dritten Inhaber, dieser möge die Sache nicht mehr für ihn, sondern für den Erwerber innehaben.Das zur Übertragung des Eigentums (Paragraph 428, ABGB), nicht aber zum Pfandrechtserwerb (Paragraphen 451, f ABGB) ausreichende Besitzkonstitut ist keine taugliche Erwerbsart (modus) zur Begründung von Sicherungseigentum. Befindet sich die von der Sicherungsabrede betroffene Sache nicht in der Gewahrsame des Eigentümers, sondern eines Dritten, ist zur Übertragung des Sicherungseigentums auch die Besitzanweisung hinreichend. Darunter versteht man die vom Erwerber gebilligte Erklärung des Veräußerers an den dritten Inhaber, dieser möge die Sache nicht mehr für ihn, sondern für den Erwerber innehaben. EntscheidungstexteTE OGH 1980-04-30 3 Ob 27/80 TE OGH 1985-01-09 3 Ob 116/84 nur: Das zur Übertragung des Eigentums (§ 428 ABGB), nicht aber zum Pfandrechtserwerb (§§ 451 f ABGB) ausreichende Besitzkonstitut ist keine taugliche Erwerbsart (modus) zur Begründung von Sicherungseigentum. (T1)nur: Das zur Übertragung des Eigentums (Paragraph 428, ABGB), nicht aber zum Pfandrechtserwerb (Paragraphen 451, f ABGB) ausreichende Besitzkonstitut ist keine taugliche Erwerbsart (modus) zur Begründung von Sicherungseigentum. (T1) Veröff: SZ 58/1 TE OGH 1987-02-18 3 Ob 23/87 Veröff: SZ 60/29 = JBl 1987,383 TE OGH 1996-12-18 3 Ob 2442/96f nur: Das zur Übertragung des Eigentums (§ 428 ABGB), nicht aber zum Pfandrechtserwerb (§§ 451 f ABGB) ausreichende Besitzkonstitut ist keine taugliche Erwerbsart (modus) zur Begründung von Sicherungseigentum. Befindet sich die von der Sicherungsabrede betroffene Sache nicht in der Gewahrsame des Eigentümers, sondern eines Dritten, ist zur Übertragung des Sicherungseigentums auch die Besitzanweisung hinreichend. (T2)nur: Das zur Übertragung des Eigentums (Paragraph 428, ABGB), nicht aber zum Pfandrechtserwerb (Paragraphen 451, f ABGB) ausreichende Besitzkonstitut ist keine taugliche Erwerbsart (modus) zur Begründung von Sicherungseigentum. Befindet sich die von der Sicherungsabrede betroffene Sache nicht in der Gewahrsame des Eigentümers, sondern eines Dritten, ist zur Übertragung des Sicherungseigentums auch die Besitzanweisung hinreichend. (T2) TE OGH 1999-08-25 3 Ob 308/97h Auch; nur T1 TE OGH 2003-06-26 8 Ob 220/02i Auch TE OGH 2015-10-07 15 Os 101/15i Auch European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:1980:RS0011202

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.