Amtliche Quellenris.bka.gv.at · EUR-Lex
Europaius

1Ob621/80

RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum27.05.1980 Geschäftszahl1Ob621/80 NormABGB §1080;

KSchG §20;

RechtssatzBeim Kauf auf Probe (§ 1080 ABGB) wird der Bestimmung des § 20 Abs 1 KSchG nur dann entsprochen, wenn die Anzahlung spätestens im Zeitpunkt des Entstehens der Leistungsverpflichtung des Käufers bezahlt wird.Beim Kauf auf Probe (Paragraph 1080, ABGB) wird der Bestimmung des Paragraph 20, Absatz eins, KSchG nur dann entsprochen, wenn die Anzahlung spätestens im Zeitpunkt des Entstehens der Leistungsverpflichtung des Käufers bezahlt wird.

EntscheidungstexteTE OGH 1980/05/27 1 Ob 621/80 Veröff: EvBl 1980/208 S 636 = SZ 53/84 = JBl 1982,90 (zustimmend Mayerhofer) RechtssatznummerRS0020285

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.