10Os148/79
RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum17.06.1980 Geschäftszahl10Os148/79 NormStGB §167 Abs2;
RechtssatzTätige Reue durch Zession setzt die Abtretung genau bestimmter Aktiven entweder an Zahlungsstatt (§ 1414 ABGB) oder, bei einer Zession bloß zahlungshalber, die zusätzliche Vereinbarung ihrer Realisierung binnen einer bestimmten Zeit voraus.Tätige Reue durch Zession setzt die Abtretung genau bestimmter Aktiven entweder an Zahlungsstatt (Paragraph 1414, ABGB) oder, bei einer Zession bloß zahlungshalber, die zusätzliche Vereinbarung ihrer Realisierung binnen einer bestimmten Zeit voraus.
EntscheidungstexteTE OGH 1980/06/17 10 Os 148/79 Veröff: SSt 51/28 = JBl 1981,105 = EvBl 1981/78 S 246 RechtssatznummerRS0095280