OGH Rechtssatz RS0009882 (5Ob6/80 u. a.)
RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0009882 Entscheidungsdatum30.04.2025 Geschäftszahl5Ob6/80; 1Ob513/93; 5Ob99/09h; 5Ob160/12h; 5Ob239/12a; 5Ob113/24i NormABGB §297 A ABGB §300 D GBG §1 HfKD über Keller - Grundbücher allg RechtssatzDas Hofkanzlei-Dekret 1832 über Keller-Grundbücher ist nicht auf Keller von Weinbauern und Biererzeugern beschränkt, sondern auch auf Tiefgaragen anwendbar. Auch an ihnen kann selbständiges Kellereigentum begründet werden.
EntscheidungstexteTE OGH 1980-09-09 5 Ob 6/80 Veröff: SZ 53/109 = EvBl 1981/18 S 73 = JBl 1981,266 TE OGH 1993-03-22 1 Ob 513/93 Veröff: SZ 66/38 = NZ 1994,15 TE OGH 2009-06-09 5 Ob 99/09h Vgl; Beisatz: Unter der Oberfläche einer Liegenschaft befindliche, nicht als Fundament eines Gebäudes dienende Presshäuser, Keller und auch Tiefgaragen können als selbstständige unbewegliche Sachen gesehen und als eigene Grundbuchskörper behandelt werden. (T1); Beisatz: Seit 1. Jänner 2009 ist die Sonderrechtsfähigkeit von unterirdischen Räumen nach § 300 ABGB idF BGBl I 100/2008 zu beurteilen. Mit § 300 ABGB nF soll die durch das Hofkanzleidekret bewirkte Rechtslage über den 31. Dezember 2009 hinaus aufrecht erhalten werden. (T2); Beisatz: Eine selbstständige Verbücherung ist nur möglich, wenn der Keller-von bloßen Hilfseinrichtungen wie Entlüftungsschächten abgesehen - nicht über die Oberfläche des Grundstücks hinausragt. (T3); Bem: Hier: Eignung eines Poternengewölbes zum selbstständigen Rechtsobjekt wegen seiner baulichen Einheit mit einem Gebäude über der Erdoberfläche verneint. (T4)Vgl; Beisatz: Unter der Oberfläche einer Liegenschaft befindliche, nicht als Fundament eines Gebäudes dienende Presshäuser, Keller und auch Tiefgaragen können als selbstständige unbewegliche Sachen gesehen und als eigene Grundbuchskörper behandelt werden. (T1); Beisatz: Seit 1. Jänner 2009 ist die Sonderrechtsfähigkeit von unterirdischen Räumen nach Paragraph 300, ABGB in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, 100 aus 2008, zu beurteilen. Mit Paragraph 300, ABGB nF soll die durch das Hofkanzleidekret bewirkte Rechtslage über den 31.
Dezember 2009 hinaus aufrecht erhalten werden. (T2); Beisatz: Eine selbstständige Verbücherung ist nur möglich, wenn der Keller-von bloßen Hilfseinrichtungen wie Entlüftungsschächten abgesehen - nicht über die Oberfläche des Grundstücks hinausragt. (T3); Bem: Hier: Eignung eines Poternengewölbes zum selbstständigen Rechtsobjekt wegen seiner baulichen Einheit mit einem Gebäude über der Erdoberfläche verneint. (T4) TE OGH 2012-11-20 5 Ob 160/12h Vgl; nur T2; Beisatz: Hier: Tiefgarage. (T5) TE OGH 2013-01-24 5 Ob 239/12a Vgl; Beis ähnlich wie T2 TE OGH 2025-04-30 5 Ob 113/24i European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:1980:RS0009882