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{'item': '1Ob561/80 (1Ob562/80; 1Ob563/80); 7Ob683/88; 1Ob10/89; 8Ob672/89; 1Ob10/93; 1Ob606/95; 3Ob241/97f; 8Ob7/99h; 7Ob35/00y; 5Ob282/01h; 1Ob15/02

RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0037166 Entscheidungsdatum29.04.2025 Geschäftszahl1Ob561/80 (1Ob562/80; 1Ob563/80); 7Ob683/88; 1Ob10/89; 8Ob672/89; 1Ob10/93; 1Ob606/95; 3Ob241/97f; 8Ob7/99h; 7Ob35/00y; 5Ob282/01h; 1Ob15/02s; 8Ob294/01w; 1Ob73/03x; 7Ob149/03t; 7Ob263/03g; 9Ob55/04k; 8Ob78/04k; 7Ob83/05i; 6Ob51/05a; 6Ob275/05t; 4Ob241/05b; 8ObS4/06f; 8Ob163/06p; 4Ob114/07d; 7Ob180/07g; 7Ob125/07v; 6Ob134/08m; 7Ob148/08b; 2Ob63/08s; 7Ob289/08p; 17Ob40/08v; 7Ob268/08z; 5Ob21/09p; 1Ob183/09g; 7Ob41/10w; 9ObA87/11a; 3Ob222/12m; 3Ob15/13x; 4Ob245/12a; 10Ob50/13w; 10Ob31/14b; 1Ob133/14m; 3Ob90/15d; 1Ob156/15w; 3Ob7/16z; 3Ob75/17a; 1Ob94/18g; 17Ob18/19z; 2Ob92/19x; 2Ob196/21v; 2Ob34/21w; 6Ob51/21z; 4Ob240/22f; 5Ob158/24g; 10Ob15/24i; 10Ob26/24g; 1Ob166/24d NormZPO §182 ZPO idF ZVN 2002 §182aZPO in der Fassung ZVN 2002 §182a ZPO §226 IIIA ZPO §226 IIIB RechtssatzVerbleibende Zweifel an dem Inhalt der Klage dürfen nicht zu einer Abweisung des Klagebegehrens wegen Unschlüssigkeit führen, sondern müssten zum Anlass einer Anleitung zur Ergänzung der für die Entscheidung erheblichen tatsächlichen Angaben gemäß § 182 Abs 1 ZPO genommen werden (JBl 1970,623 ua).Verbleibende Zweifel an dem Inhalt der Klage dürfen nicht zu einer Abweisung des Klagebegehrens wegen Unschlüssigkeit führen, sondern müssten zum Anlass einer Anleitung zur Ergänzung der für die Entscheidung erheblichen tatsächlichen Angaben gemäß Paragraph 182, Absatz eins, ZPO genommen werden (JBl 1970,623 ua). EntscheidungstexteTE OGH 1980-09-17 1 Ob 561/80 TE OGH 1988-12-15 7 Ob 683/88 TE OGH 1989-07-05 1 Ob 10/89 Auch TE OGH 1991-02-26 8 Ob 672/89 Veröff: ÖBA 1991,671 TE OGH, AUSL EGMR 1993-08-25 1 Ob 10/93 Auch; Veröff: SZ 66/97 TE OGH 1995-10-17 1 Ob 606/95 Auch; Beisatz: Bevor ein Gericht ein unbestimmtes, unschlüssiges oder widerspruchsvolles Begehren abweist, hat es dessen Verbesserung anzuregen. (T1) TE OGH 1997-07-09 3 Ob 241/97f Beis wie T1; Veröff: SZ 70/136 TE OGH 1999-02-25 8 Ob 7/99h Auch; Beis wie T1 TE OGH 2000-04-26 7 Ob 35/00y Auch; Beis wie T1 TE OGH 2002-02-26 5 Ob 282/01h Vgl auch; Beis ähnlich wie T1 TE OGH 2002-02-26 1 Ob 15/02s Beis wie T1 TE OGH 2002-07-02 8 Ob 294/01w Auch TE OGH 2003-04-29 1 Ob 73/03x Beisatz: Vor der Abweisung eines unschlüssigen Klagebegehrens ist stets ein Verbesserungsversuch vorzunehmen. (T2) TE OGH 2003-08-05 7 Ob 149/03t Auch TE OGH 2004-03-31 7 Ob 263/03g TE OGH 2004-06-09 9 Ob 55/04k Beisatz: Gemäß §§ 182 Abs 1, 182a ZPO. (T3)Beisatz: Gemäß Paragraphen 182, Absatz eins, 182 a, ZPO. (T3) TE OGH 2004-09-24 8 Ob 78/04k Beis wie T3 TE OGH 2005-05-25 7 Ob 83/05i Auch; Beisatz: Die Anleitungspflicht ist durch § 182a ZPO idF ZVN 2002 aber insofern als erweitert anzusehen, dass nun auf ein verfehltes Klagebegehren, das nicht dem offenkundig verfolgten Rechtsschutzziel der Partei entspricht, aufmerksam zu machen und dem Kläger Gelegenheit zu geben ist, sein Klagebegehren auch dann zu ändern, wenn dies eine Klagsänderung darstellt. (T4)Auch; Beisatz: Die Anleitungspflicht ist durch Paragraph 182 a, ZPO in der Fassung ZVN 2002 aber insofern als erweitert anzusehen, dass nun auf ein verfehltes Klagebegehren, das nicht dem offenkundig verfolgten Rechtsschutzziel der Partei entspricht, aufmerksam zu machen und dem Kläger Gelegenheit zu geben ist, sein Klagebegehren auch dann zu ändern, wenn dies eine Klagsänderung darstellt. (T4) TE OGH 2005-10-06 6 Ob 51/05a Beisatz: Die Gewährung eines Verbesserungsversuchs ist bei unschlüssigen Klagen grundsätzlich zwingend vorzunehmen. (T5) Beisatz: Der Kläger darf zwar nicht willkürlich während des Rechtsstreits innerhalb einer begehrten Globalsumme seinen Standpunkt wechseln. Er ist aber, wenn die Klage nicht entsprechend aufgeschlüsselt ist, gemäß § 182 ZPO zur Verbesserung anzuleiten. (T6)Beisatz: Die Gewährung eines Verbesserungsversuchs ist bei unschlüssigen Klagen grundsätzlich zwingend vorzunehmen. (T5) Beisatz: Der Kläger darf zwar nicht willkürlich während des Rechtsstreits innerhalb einer begehrten Globalsumme seinen Standpunkt wechseln. Er ist aber, wenn die Klage nicht entsprechend aufgeschlüsselt ist, gemäß Paragraph 182, ZPO zur Verbesserung anzuleiten. (T6) TE OGH 2005-12-15 6 Ob 275/05t Veröff: SZ 2005/181 TE OGH 2006-03-14 4 Ob 241/05b Beis wie T6 TE OGH 2006-03-30 8 ObS 4/06f Auch; Beisatz: Hier: Klage nach § 65 Abs 1 Z 7 ASGG. (T7)Auch; Beisatz: Hier: Klage nach Paragraph 65, Absatz eins, Ziffer 7, ASGG. (T7) TE OGH 2007-04-18 8 Ob 163/06p Auch; Beisatz: Ein unbestimmtes Begehren kann nicht zu einer Abweisung führen; vielmehr hat das Gericht im Rahmen seiner Prozessleistungspflicht vorweg eine Präzisierung zu ermöglichen (stRsp). (T8) TE OGH 2007-09-04 4 Ob 114/07d TE OGH 2007-09-26 7 Ob 180/07g Beisatz: Ein Klagebegehren darf wegen ungenügender Substantiierung des Anspruches erst abgewiesen werden, wenn das Gericht auf die Vervollständigung des Tatsachenvorbringens hingewirkt und dem Kläger verdeutlicht hat, welche Konsequenzen sich aus seiner Weigerung ergeben können. (T9) TE OGH 2007-09-26 7 Ob 125/07v Vgl auch; Beisatz: Hier: Die Beklagte hat eine Anspruchsgrundlage offensichtlich übersehen. Die Möglichkeit eines Zuspruches der Klagsforderung auf der Basis eines Aufwandersatzes wäre daher mit den Parteien zu erörtern gewesen, bevor das Gericht - aufgrund des Fehlens entsprechender Tatsachenbehauptungen der Beklagten - ihrem Prozessstandpunkt nicht Rechnung trägt. (T10) TE OGH 2008-07-07 6 Ob 134/08m Vgl; Beis wie T4; Beisatz: Der Kläger ist auf ein verfehltes Klagebegehren, das dem von ihm offenkundig verfolgten Rechtsschutzziel nicht entspricht, hinzuweisen und es ist ihm Gelegenheit zu einer Klagsänderung zu geben. Gleiches muss aber für das zur Stützung des Klagebegehrens erstattete Vorbringen gelten. (T11) TE OGH 2008-09-24 7 Ob 148/08b Auch TE OGH 2008-11-13 2 Ob 63/08s TE OGH 2009-03-30 7 Ob 289/08p Auch; Beisatz: Der Verbesserungsauftrag ist von Amts wegen zu erteilen, auch wenn die Partei durch einen Rechtsanwalt vertreten wird. (T12) TE OGH 2009-03-24 17 Ob 40/08v Vgl auch TE OGH 2009-07-01 7 Ob 268/08z Auch; Beis wie T5; Beis wie T9; Beis wie T12 TE OGH 2009-09-01 5 Ob 21/09p Beis wie T1; Beis wie T2; Beis wie T12 TE OGH 2009-11-17 1 Ob 183/09g auch; Beisatz: Hier: Anleitungspflicht des Berufungsgerichts. (T13) TE OGH 2010-04-21 7 Ob 41/10w TE OGH 2011-07-27 9 ObA 87/11a Auch; Beis wie T1 TE OGH 2013-01-23 3 Ob 222/12m Auch TE OGH 2013-03-13 3 Ob 15/13x Auch; Beis wie T12 TE OGH 2013-06-18 4 Ob 245/12a Vgl TE OGH 2014-04-23 10 Ob 50/13w Auch; Beis wie T2; Beis wie T12; Veröff: SZ 2014/42 TE OGH 2014-07-15 10 Ob 31/14b Auch; Beis wie T13 TE OGH 2014-10-22 1 Ob 133/14m Vgl; Beis wie T1; Beisatz: Hier: Präzisierung des Bestandobjekts bei einer Aufkündigung. (T14) TE OGH 2015-09-17 3 Ob 90/15d Auch; Beis wie T12 TE OGH 2015-08-27 1 Ob 156/15w Auch; Beis wie T1 TE OGH 2016-04-27 3 Ob 7/16z Auch; Beisatz: Ein unschlüssiges Klagebegehren kann für sich kein stattgebendes Versäumungsurteil zur Folge haben. Es entspricht aber der völlig einhelligen Judikatur, dass vor Abweisung eines unschlüssigen Klagebegehrens stets ein Verbesserungsversuch vorzunehmen ist, was auch im Fall eines Antrags auf Fällung eines Versäumungsurteils wegen Versäumung der Frist zur Klagebeantwortung gilt. (T15) Veröff: SZ 2016/48 TE OGH 2017-07-04 3 Ob 75/17a Auch; Beis wie T1 TE OGH 2018-07-17 1 Ob 94/18g Auch; Beis wie T1; Beis wie T13 TE OGH 2019-11-20 17 Ob 18/19z Auch; Beisatz: Hier: Eine Erörterung des mangels ziffernmäßiger Aufgliederung mehrer geltend gemachter Ansprüche nicht ausreichend individualisierten Begehrens auf Zuspruch eines Pauschalbetrags ist nicht geboten, wenn jede einzelne (mögliche) Teilforderung materiell unberechtigt ist und das Klagebegehren unabhängig davon, aus welchen Teilbeträgen es sich tatsächlich zusammensetzt, jedenfalls zur Gänze abzuweisen ist. (T16) TE OGH 2020-05-26 2 Ob 92/19x vgl Anm: Veröff: SZ 2020/47Anmerkung, Veröff: SZ 2020/47 TE OGH 2021-12-14 2 Ob 196/21v TE OGH 2022-01-27 2 Ob 34/21w Vgl; Beis wie T8; Beis wie T13 TE OGH 2022-02-02 6 Ob 51/21z Vgl; Beis wie T1; Beis wie T2; Beis wie T5; Beis wie T15 TE OGH 2023-02-28 4 Ob 240/22f Beisatz: hier: erforderliche Verbesserung der Unschlüssigkeit, insbesondere wenn diese durch unzutreffende "Rechtsbelehrungen" des Gerichts verursacht wurde. (T17) TE OGH 2024-11-14 5 Ob 158/24g TE OGH 2024-11-19 10 Ob 15/24i TE OGH 2025-02-11 10 Ob 26/24g Beisatz wie T1; Beisatz wie T2; Beisatz wie T5; Beisatz wie T8 TE OGH 2025-04-29 1 Ob 166/24d nur T1 European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:1980:RS0037166

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