RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0091179 Entscheidungsdatum14.05.2024 Geschäftszahl9Os157/80; 13Os4/82; 11Os108/82; 15Os192/94; 13Os188/96; 14Os162/03; 12Os25/05a; 14Os18/05m; 15Os135/05z; 12Os133/14x; 11Os94/14d; 15Os32/17w; 11Os126/19t; 14Os9/24s NormStGB §28 Bb RechtssatzKonsumtion nur dann, wenn eine wertabwägende Auslegung der formell erfüllten verschiedenen Tatbestände zeigt, dass durch die Unterstellung der Tat unter einen Tatbestand der deliktische Gesamtunwert des gesamten Sachverhalts bereits für sich allein abgegolten ist; dies trifft (nur) bei der sogenannten typischen Begleittat zu, also bei einem solchen Delikt, das regelmäßig mit der Begehung eines anderen Delikts verbunden ist, wobei die "Begleittat" im Vergleich zur "Haupttat" einen wesentlich geringeren Unrechtsgehalt aufweist, sodass sie dieser gegenüber nicht ins Gewicht fällt und insoweit kein Strafbedürfnis besteht (hier: echte Konkurrenz zwischen § 9 SGG und §§ 127 Abs 1, 129 Z 1 StGB bei (versuchtem) Einbruch in Apotheke zwecks unberechtigten Suchtgifterwerbs) (WK-StGB - 2 Vorbem zu §§ 28 - 31 Rz 58).Konsumtion nur dann, wenn eine wertabwägende Auslegung der formell erfüllten verschiedenen Tatbestände zeigt, dass durch die Unterstellung der Tat unter einen Tatbestand der deliktische Gesamtunwert des gesamten Sachverhalts bereits für sich allein abgegolten ist; dies trifft (nur) bei der sogenannten typischen Begleittat zu, also bei einem solchen Delikt, das regelmäßig mit der Begehung eines anderen Delikts verbunden ist, wobei die "Begleittat" im Vergleich zur "Haupttat" einen wesentlich geringeren Unrechtsgehalt aufweist, sodass sie dieser gegenüber nicht ins Gewicht fällt und insoweit kein Strafbedürfnis besteht (hier: echte Konkurrenz zwischen Paragraph 9, SGG und Paragraphen 127, Absatz eins, 129, Ziffer eins, StGB bei (versuchtem) Einbruch in Apotheke zwecks unberechtigten Suchtgifterwerbs) (WK-StGB - 2 Vorbem zu Paragraphen 28, - 31 Rz 58). EntscheidungstexteTE OGH 1980-11-11 9 Os 157/80 TE OGH 1982-03-18 13 Os 4/82 Beisatz: Bezogen auf das konkrete Tatgeschehen. (T1) Veröff: EvBl 1982/165 S 522 = SSt 53/11 = JBl 1982,438 TE OGH 1982-09-08 11 Os 108/82 nur: Konsumtion nur dann, wenn eine wertabwägende Auslegung der formell erfüllten verschiedenen Tatbestände zeigt, dass durch die Unterstellung der Tat unter einen Tatbestand der deliktische Gesamtunwert des gesamten Sachverhalts bereits für sich allein abgegolten ist. (T2) Veröff: SSt 53/55 TE OGH 1995-03-09 15 Os 192/94 Vgl auch TE OGH 1997-03-26 13 Os 188/96 TE OGH 2004-01-27 14 Os 162/03 Auch; Beisatz: Scheinkonkurrenz im Sinne einer Konsumtion liegt vor, wenn aus wertender Sicht alle Tatbestandselemente des einen Delikts regelmäßig und typisch im anderen enthalten sind. Denn nur dann wird der Unrechtsgewalt des verdrängten Delikts vom anderen voll erfasst. (T3) TE OGH 2005-03-22 12 Os 25/05a nur: Konsumtion nur bei der sogenannten typischen Begleittat. (T4) Beisatz: Eine Vortat bleibt nur bei schutzzweckorientierter Schadenskongruenz straflos. (T5) TE OGH 2005-08-09 14 Os 18/05m Auch TE OGH 2006-02-16 15 Os 135/05z Auch; Beisatz: Konsumtion ist im Fall einer typischen Begleittat zu bejahen (WK-StGB - 2 Vorbem zu §§ 28 - 31 Rz 58). (T6)Auch; Beisatz: Konsumtion ist im Fall einer typischen Begleittat zu bejahen (WK-StGB - 2 Vorbem zu Paragraphen 28, - 31 Rz 58). (T6) TE OGH 2014-11-27 12 Os 133/14x Auch; Beisatz: § 146 StGB wird als typische Begleittat von § 233 Abs 1 Z 2 StGB konsumiert. (T7)Auch; Beisatz: Paragraph 146, StGB wird als typische Begleittat von Paragraph 233, Absatz eins, Ziffer 2, StGB konsumiert. (T7) TE OGH 2014-11-25 11 Os 94/14d Auch; nur T4 TE OGH 2017-05-24 15 Os 32/17w Auch; Beisatz: Hier: Echte Konkurrenz zwischen Überlassen von Suchtgift (§ 28a Abs 1 fünfter Fall SMG) und dadurch verwirklichtem Beitrag zur Ein‑ und Ausfuhr (§ 28a Abs 1 zweiter und dritter Fall SMG). (T8)Auch; Beisatz: Hier: Echte Konkurrenz zwischen Überlassen von Suchtgift (Paragraph 28 a, Absatz eins, fünfter Fall SMG) und dadurch verwirklichtem Beitrag zur Ein‑ und Ausfuhr (Paragraph 28 a, Absatz eins, zweiter und dritter Fall SMG). (T8) TE OGH 2019-12-10 11 Os 126/19t Vgl TE OGH 2024-05-14 14 Os 9/24s vgl; Beisatz: Hier: Zum Verhältnis von § 177 Abs 1 zu § 88 Abs 3 StGB (echte Idealkonkurrenz). (T9)vgl; Beisatz: Hier: Zum Verhältnis von Paragraph 177, Absatz eins, zu Paragraph 88, Absatz 3, StGB (echte Idealkonkurrenz). (T9) European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:1980:RS0091179
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.