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1Ob570/80 (1Ob571/80)

RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum12.11.1980 Geschäftszahl1Ob570/80 (1Ob571/80); 5Ob33/02t; 3Ob14/08t NormEO §349 D; EO §349 E RechtssatzDer Exekutionstitel, gerichtet auf Räumung einer Liegenschaft, berechtigte zur Entfernung des Verpflichteten und aller jener Personen, die sich als Familienmitglieder, Besucher, Angestellte oder Untermieter des Verpflichteten (§ 568 ZPO) in den Räumen aufhalten. Nicht entfernt werden dürfen jene Personen, die auf Grund von Rechtsbeziehungen zum (früheren) Eigentümer auf der Liegenschaft verbleiben dürfen.Der Exekutionstitel, gerichtet auf Räumung einer Liegenschaft, berechtigte zur Entfernung des Verpflichteten und aller jener Personen, die sich als Familienmitglieder, Besucher, Angestellte oder Untermieter des Verpflichteten (Paragraph 568, ZPO) in den Räumen aufhalten. Nicht entfernt werden dürfen jene Personen, die auf Grund von Rechtsbeziehungen zum (früheren) Eigentümer auf der Liegenschaft verbleiben dürfen.

EntscheidungstexteTE OGH 1980/11/12 1 Ob 570/80 SZ 53/148 TE OGH 2002/02/26 5 Ob 33/02t Auch; Beisatz: Hier: § 156 EO. (T1)Auch; Beisatz: Hier: Paragraph 156, EO. (T1) TE OGH 2008/05/08 3 Ob 14/08t Auch; Beisatz: Daraus kann nicht abgeleitet werden, dass es dem Ersteher versagt wäre, gegen Personen, die das Versteigerungsobjekt völlig titellos benützten, mit Räumungsklage und -exekution vorzugehen. (T2) RechtssatznummerRS0004459

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