OGH Rechtssatz RS0021417 (1Ob509/81 u. a.)
RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0021417 Entscheidungsdatum24.04.2025 Geschäftszahl1Ob509/81; 1Ob689/84; 1Ob563/91; 1Ob557/91; 8Ob157/99t; 6Ob97/09x; 10Ob10/10h; 5Ob52/11z; 4Ob105/12p; 9Ob44/16k; 10Ob51/24h NormABGB §1154a ABGB §1170 RechtssatzEin Vorschuss ist ein Geldbetrag der jemanden vorausbezahlt wird, obwohl er sonst (dh bei Nichtvorliegen einer Vorschusspflicht seines Vertragspartners) erst später Anspruch auf die Leistung des Geldbetrages hätte. Von einem Vorschuss wird auch gesprochen, wenn ein Werklohn vor dem üblichen Fälligkeitstermin des § 1170 ABGB zu leisten ist.Ein Vorschuss ist ein Geldbetrag der jemanden vorausbezahlt wird, obwohl er sonst (dh bei Nichtvorliegen einer Vorschusspflicht seines Vertragspartners) erst später Anspruch auf die Leistung des Geldbetrages hätte. Von einem Vorschuss wird auch gesprochen, wenn ein Werklohn vor dem üblichen Fälligkeitstermin des Paragraph 1170, ABGB zu leisten ist.
EntscheidungstexteTE OGH 1981-02-18 1 Ob 509/81 Veröff: EvBl 1981/157 S 463 TE OGH 1984-12-12 1 Ob 689/84 nur: Ein Vorschuss ist ein Geldbetrag der jemanden vorausbezahlt wird, obwohl er sonst (dh bei Nichtvorliegen einer Vorschusspflicht seines Vertragspartners) erst später Anspruch auf die Leistung des Geldbetrages hätte. (T1) TE OGH 1991-06-05 1 Ob 563/91 Veröff: SZ 64/70 = JBl 1991,793 = RdW 1991,322 TE OGH 1991-06-26 1 Ob 557/91 nur T1 TE OGH 1999-12-22 8 Ob 157/99t Veröff: SZ 72/211 TE OGH 2009-09-18 6 Ob 97/09x Vgl auch; Beisatz: Teilzahlungen auf den Werklohn vor der Fertigstellung des Werkes, die nicht bestimmte Teilleistungen abgelten sollen, sind als Vorschuss zu qualifizieren. Die Leistung ungewidmeter Vorschüsse ist anteilig auf alle Posten aufzuteilen. (T2) TE OGH 2010-04-13 10 Ob 10/10h Auch; Beis wie T2 nur: Teilzahlungen auf den Werklohn vor der Fertigstellung des Werkes, die nicht bestimmte Teilleistungen abgelten sollen, sind als Vorschuss zu qualifizieren. (T3); Veröff: SZ 2010/34 TE OGH 2011-11-09 5 Ob 52/11z Auch TE OGH 2012-07-10 4 Ob 105/12p Vgl auch; Beis ähnlich wie T3; Beisatz: Solche Vorauszahlungen können bei Fälligkeit auch eingeklagt werden; ein Leistungsverweigerungsrecht wegen behaupteter Mängel besteht aufgrund des Vorleistungscharakters nicht. (T4) TE OGH 2016-08-18 9 Ob 44/16k Vgl auch; Beis wie T3; Beis wie T4 TE OGH 2025-04-24 10 Ob 51/24h nur T1 European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:1981:RS0021417