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RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0023819 Entscheidungsdatum04.03.1981 Geschäftszahl1Ob544/81; 8Ob567/84; 8Ob57/85; 8Ob664/87; 2Ob93/88; 8Ob650/88; 3Ob514/89; 5Ob595/89; 2Ob513/96; 6Ob301/97a; 3Ob35/98p; 7Ob343/99p; 8Ob164/00a; 7Ob212/01d; 5Ob3/02f; 1Ob103/04k; 7Ob255/04g; 2Ob99/07h; 1Ob114/08h; 8Ob138/10t; 2Ob60/11d; 3Ob222/13p; 5Ob91/22a NormABGB §1295 IId2 RechtssatzFür die Sicherung von Gefahrenquellen ist in umso höherem Maße zu sorgen, je weniger angenommen werden kann, dass die von der Gefahr betroffenen Personen sich ihrerseits vor Schädigung vorzusehen und zu sichern wissen. Strenge Anforderungen sind zu stellen, wenn damit gerechnet werden muss, dass spielende Kinder, sei es auch unbefugt, an die Gefahrenquelle gelangen. Aber auch diese Pflichten dürfen nicht überspannt werden. EntscheidungstexteTE OGH 1981-03-04 1 Ob 544/81 TE OGH 1984-10-04 8 Ob 567/84 nur: Für die Sicherung von Gefahrenquellen ist in umso höherem Maße zu sorgen, je weniger angenommen werden kann, dass die von der Gefahr betroffenen Personen sich ihrerseits vor Schädigung vorzusehen und zu sichern wissen. Strenge Anforderungen sind zu stellen, wenn damit gerechnet werden muss, dass spielende Kinder, sei es auch unbefugt, an die Gefahrenquelle gelangen. (T1) Beisatz: Hier: Gefährliches Aufstellen eines hohen Klettergerüstes für Kinder auf Kaltasphalt - Mischgut. (T2) TE OGH 1985-10-24 8 Ob 57/85 nur: Für die Sicherung von Gefahrenquellen ist in umso höherem Maße zu sorgen, je weniger angenommen werden kann, dass die von der Gefahr betroffenen Personen sich ihrerseits vor Schädigung vorzusehen und zu sichern wissen. (T3) TE OGH 1987-12-09 8 Ob 664/87 Auch; Beisatz: Hier: Zwölfjähriger Bub tritt entgegen der Anweisung des Arbeiters so nahe an die Drehbank, dass er vom Werkstück erfasst und verletzt wird. (T4) TE OGH 1988-10-25 2 Ob 93/88 nur T3 TE OGH 1988-09-22 8 Ob 650/88 Auch; nur T3; Beisatz: Hier: Mit alkoholischen Getränken bewirtete Gäste in einer Gastwirtschaft. (T5) TE OGH 1989-05-24 3 Ob 514/89 nur: Strenge Anforderungen sind zu stellen, wenn damit gerechnet werden muss, dass spielende Kinder, sei es auch unbefugt, an die Gefahrenquelle gelangen. Aber auch diese Pflichten dürfen nicht überspannt werden. (T6) Veröff: RZ 1992/77 S 214 TE OGH 1989-09-12 5 Ob 595/89 nur T6; Beisatz: Hier: Ungesichertes Fußballtor. (T7) Veröff: JBl 1990,113 TE OGH 1996-07-04 2 Ob 513/96 Auch; nur T1; Beisatz: Hier: Sicherung einer Glaseingangstür in einem Stiegenhaus eines von mehreren Mietern bewohnten Hauses durch den Vermieter. (T8) TE OGH 1997-10-29 6 Ob 301/97a nur T6 TE OGH 1998-01-28 3 Ob 35/98p nur: Strenge Anforderungen sind zu stellen, wenn damit gerechnet werden muss, dass spielende Kinder, sei es auch unbefugt, an die Gefahrenquelle gelangen. (T9) TE OGH 2000-01-11 7 Ob 343/99p Auch; nur T9 TE OGH 2001-01-25 8 Ob 164/00a nur T3 TE OGH 2001-12-19 7 Ob 212/01d Auch; nur T9; Beisatz: Hier: 6-jähriges Kind wird infolge widmungsgemäßer Verwendung eines Gummiseiles mit Metallklemme (Dehnen auf die doppelte Länge) verletzt, als das Seil zurückschnellt und dem Kind das Auge ausschlägt. (T10) TE OGH 2002-01-29 5 Ob 3/02f Auch; nur T1; Beisatz: An die Verkehrssicherungspflicht sind strenge Anforderungen zu stellen, wenn zu erwarten ist, dass Kinder in den Gefahrenbereich gelangen, was dann zutrifft, wenn sich in unmittelbarer Nähe ein Spielplatz befindet. (T11) Beisatz: Für die Verkehrssicherungspflicht spielt auch die Möglichkeit des Selbstschutzes eine Rolle. (T12) Beisatz: Bodenvertiefungen in der Nähe eines Kinderspielplatzes können auch dann eine besondere Sicherungsmaßnahmen erfordernde Gefahr signalisieren, wenn sie erkennbar sind. (T13) TE OGH 2004-07-01 1 Ob 103/04k nur T3; Beisatz: Hier: 18-Jähriger benutzt Wasserrutsche in knieender Rutschhaltung bei Wassertiefe von lediglich 1 Meter. (T14) TE OGH 2004-11-17 7 Ob 255/04g Auch TE OGH 2007-11-15 2 Ob 99/07h Beisatz: Hier: Benützung einer Schaukelente durch Kleinkind. (T15) TE OGH 2008-08-11 1 Ob 114/08h nur T6; Beisatz: Hier: Sicherungspflicht des Betreibers einer Wasserrutsche. (T16) TE OGH 2011-08-30 8 Ob 138/10t Auch TE OGH 2011-08-30 2 Ob 60/11d Auch TE OGH 2013-12-19 3 Ob 222/13p Beisatz: Hier bewahrte die beklagte Betreiberin einer Kindergruppe in einem für Kinder zugänglichen Bereich Spülmittel in einem Trinkbecher auf. (T17) TE OGH 2022-11-08 5 Ob 91/22a Beisatz: Kindern nicht vergleichbar: gesellige Tourengeher. (T18) European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:1981:RS0023819

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.