4Ob147/80
RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum28.04.1981 Geschäftszahl4Ob147/80 NormZPO §228 B3bb;
ZPO §405 DII;
RechtssatzIn der Feststellung, daß ein Arbeitsverhältnis im Sinn des § 1 ArbVG vorliegt, liegt ein aliud zur Feststellung, daß das Arbeitsverhältnis dem AngG unterliegt.In der Feststellung, daß ein Arbeitsverhältnis im Sinn des Paragraph eins, ArbVG vorliegt, liegt ein aliud zur Feststellung, daß das Arbeitsverhältnis dem AngG unterliegt.
EntscheidungstexteTE OGH 1981/04/28 4 Ob 147/80 Veröff: Arb 10026 RechtssatznummerRS0038973