6Ob623/81 (6Ob624/81 - 6Ob626/81)
RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum27.05.1981 Geschäftszahl6Ob623/81 (6Ob624/81 - 6Ob626/81); 6Ob560/82; 7Ob553/91; 8Ob12/05f NormABGB §1298;
RechtssatzAuch bei Schlechterfüllung eines Vertrages im Falle der Feststellung des Ursachenzusammenhanges zwischen Schlechterfüllung und Schaden trifft die Beweislastumkehr des § 1298 ABGB ein (so schon SZ 49/66).Auch bei Schlechterfüllung eines Vertrages im Falle der Feststellung des Ursachenzusammenhanges zwischen Schlechterfüllung und Schaden trifft die Beweislastumkehr des Paragraph 1298, ABGB ein (so schon SZ 49/66).
EntscheidungstexteTE OGH 1981/05/27 6 Ob 623/81 TE OGH 1982/03/03 6 Ob 560/82 TE OGH 1991/09/04 7 Ob 553/91 Beisatz: Der bloße Verdacht eines bestimmten Ablaufes, der auch eine andere Verursachungsmöglichkeit offenläßt, läßt für den Anscheinsbeweis nach § 1296 ABGB keinen Raum. (T1) Veröff: RdW 1992,108 Beisatz: Der bloße Verdacht eines bestimmten Ablaufes, der auch eine andere Verursachungsmöglichkeit offenläßt, läßt für den Anscheinsbeweis nach Paragraph 1296, ABGB keinen Raum. (T1) Veröff: RdW 1992,108 TE OGH 2005/07/21 8 Ob 12/05f RechtssatznummerRS0026297