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Europaius

6Ob761/80

RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum01.07.1981 Geschäftszahl6Ob761/80; 8Ob179/82; 5Ob538/88; 1Ob166/05a NormZPO §182;

ZPO §399 idF vor BGBl I Nr 76/2002;ZPO §399 in der Fassung vor Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr 76 aus 2002,;

RechtssatzDie Säumnisfolgen nach § 399 ZPO zielen auf eine Verfahrenskonzentration ab. Dem Zweck dieser läuft es aber nicht zuwider, auch "neue" Parteienerklärungen und tatsächliche Angaben zu beachten. Die materielle Prozeßleitung nach § 182 ZPO wird durch die Säumnisfolgen nach § 399 ZPO keinesfalls aufgehoben, aber im eben erwähnten Sinn inhaltlich beschränkt.Die Säumnisfolgen nach Paragraph 399, ZPO zielen auf eine Verfahrenskonzentration ab. Dem Zweck dieser läuft es aber nicht zuwider, auch "neue" Parteienerklärungen und tatsächliche Angaben zu beachten. Die materielle Prozeßleitung nach Paragraph 182, ZPO wird durch die Säumnisfolgen nach Paragraph 399, ZPO keinesfalls aufgehoben, aber im eben erwähnten Sinn inhaltlich beschränkt.

EntscheidungstexteTE OGH 1981/07/01 6 Ob 761/80 Veröff: MietSlg 33651 TE OGH 1982/09/30 8 Ob 179/82 Veröff: RZ 1983/59 S 252 TE OGH 1988/04/26 5 Ob 538/88 TE OGH 2005/12/13 1 Ob 166/05a Auch; Beisatz: Nur jene neuen Parteierklärungen, die dem Zweck der mit der genannten Bestimmung angestrebten Verfahrenskonzentration nicht zuwiderlaufen (Klagseinschränkungen, Anerkennungen und Verzichte und tatsächliche Angaben, zum Beispiel einseitige Tatsachengeständnisse oder gemeinsame übereinstimmende Tatsachenbehauptungen), sind dennoch zu beachten, da sie den Prozessgegenstand als solchen oder doch die erforderliche Stoffsammlung ausschließlich einschränken. (T1) RechtssatznummerRS0037131

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