6Ob840/81
RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum23.12.1981 Geschäftszahl6Ob840/81 NormABGB §722;
AußStrG §16 BIII2a;
AußStrG §122;
RechtssatzDie Ansicht, daß eine vom Erblasser in einem nicht testierfähigen Zustand veranlaßte Vernichtung des Testamentes als zufällig im Sinne des § 722 ABGB anzusehen ist, widerspricht nicht dem Gesetz. Die Annahme der auf Grund eines nicht mehr vorhandenen Testamentes abgegebenen Erbserklärung ist daher nicht offenbar gesetzwidrig.Die Ansicht, daß eine vom Erblasser in einem nicht testierfähigen Zustand veranlaßte Vernichtung des Testamentes als zufällig im Sinne des Paragraph 722, ABGB anzusehen ist, widerspricht nicht dem Gesetz. Die Annahme der auf Grund eines nicht mehr vorhandenen Testamentes abgegebenen Erbserklärung ist daher nicht offenbar gesetzwidrig.
EntscheidungstexteTE OGH 1981/12/23 6 Ob 840/81 RechtssatznummerRS0099181