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9Os19/82

RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum09.02.1982 Geschäftszahl9Os19/82 NormStGB §312 Abs2;

RechtssatzDie Urteilsfeststellung, es sei durch die einem Angeklagten zur Last fallende Vernachlässigung der Fürsorge "in zunehmenden Maß" eine gesundheitliche Schädigung eines Gefangenen eingetreten, reicht zur Prüfung, ob die Schädigung beträchtlich im Sinne des § 312 Abs 2 StGB war, nicht hin.Die Urteilsfeststellung, es sei durch die einem Angeklagten zur Last fallende Vernachlässigung der Fürsorge "in zunehmenden Maß" eine gesundheitliche Schädigung eines Gefangenen eingetreten, reicht zur Prüfung, ob die Schädigung beträchtlich im Sinne des Paragraph 312, Absatz 2, StGB war, nicht hin.

EntscheidungstexteTE OGH 1982/02/09 9 Os 19/82 RechtssatznummerRS0096364

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