1Ob47/81
RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum17.03.1982 Geschäftszahl1Ob47/81 NormABGB §229;
ABGB §231 Satz1;
Rechtssatz§ 229 ABGB stellt nur klar, daß Kostbarkeiten nicht feilgeboten werden müssen. Ob im Einzelfall eine Veräußerung von Kostbarkeiten dennoch angezeigt ist, ist eine nach pflichtgemäßem Ermessen zu beurteilende Frage. Das Gesetz verbietet nicht zwingend, daß Kostbarkeiten im Interesse des Mündels der Veräußerung zugeführt werden.Paragraph 229, ABGB stellt nur klar, daß Kostbarkeiten nicht feilgeboten werden müssen. Ob im Einzelfall eine Veräußerung von Kostbarkeiten dennoch angezeigt ist, ist eine nach pflichtgemäßem Ermessen zu beurteilende Frage. Das Gesetz verbietet nicht zwingend, daß Kostbarkeiten im Interesse des Mündels der Veräußerung zugeführt werden.
EntscheidungstexteTE OGH 1982/03/17 1 Ob 47/81 RechtssatznummerRS0049208