RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0065264 Entscheidungsdatum23.07.2025 Geschäftszahl1Ob778/81; 2Ob698/86; 1Ob519/89; 1Ob277/98m; 7Ob296/99a; 7Ob22/04t; 9Ob22/07m; 8Ob84/09z; 5Ob155/10w; 2Ob154/12d; 1Ob14/13k; 3Ob96/14k; 9Ob61/14g; 5Ob161/15k; 8Ob86/16d; 10Ob48/18h; 4Ob91/21t; 4Ob152/21p; 4Ob158/21w; 5Ob119/22v; 3Ob55/25x NormKSchG §1 Abs1 Z1 RechtssatzDer weite Unternehmerbegriff des § 1 KSchG bringt es mit sich, dass nicht immer leicht feststellbar ist, ob jemand Unternehmer ist oder nicht; derjenige, der den Schutz des Konsumentenschutzgesetzes für sich in Anspruch nehmen will, muss daher behaupten und nachweisen, dass die Voraussetzungen für diesen Schutz gegeben sind, und erklären, dass er die Bestimmungen des ersten Hauptstückes des Gesetzes auf ein von ihm abgeschlossenes Rechtsgeschäft angewendet haben will, sofern sich die Eigenschaft als Verbraucher nicht ganz klar aus den Umständen ergibt.Der weite Unternehmerbegriff des Paragraph eins, KSchG bringt es mit sich, dass nicht immer leicht feststellbar ist, ob jemand Unternehmer ist oder nicht; derjenige, der den Schutz des Konsumentenschutzgesetzes für sich in Anspruch nehmen will, muss daher behaupten und nachweisen, dass die Voraussetzungen für diesen Schutz gegeben sind, und erklären, dass er die Bestimmungen des ersten Hauptstückes des Gesetzes auf ein von ihm abgeschlossenes Rechtsgeschäft angewendet haben will, sofern sich die Eigenschaft als Verbraucher nicht ganz klar aus den Umständen ergibt. EntscheidungstexteTE OGH 1982-04-21 1 Ob 778/81 Veröff: SZ 55/51 TE OGH 1987-02-10 2 Ob 698/86 Veröff: WBl 1987,242 = ZfRV 1990,121 (Hoyer) TE OGH 1989-04-05 1 Ob 519/89 Auch; Veröff: EvBl 1989/116 S 453 = RZ 1990/100 S 276 TE OGH 1998-11-24 1 Ob 277/98m nur: Derjenige, der den Schutz des Konsumentenschutzgesetzes für sich in Anspruch nehmen will, muss behaupten und nachweisen, dass die Voraussetzungen für diesen Schutz gegeben sind. (T1) TE OGH 1999-11-23 7 Ob 296/99a Auch; nur T1 TE OGH 2005-01-26 7 Ob 22/04t Vgl auch TE OGH 2008-06-05 9 Ob 22/07m Auch; nur T1; Beisatz: Selbst bei Gelingen eines prima-facie-Beweises für das Vorliegen eines Unternehmens muss dem als Unternehmer in Anspruch genommenen Gegner die Möglichkeit eröffnet werden, die Ausnahme von der Regel, nämlich, dass kein Unternehmensgeschäft vorliegt, zu beweisen. (T2) TE OGH 2010-02-18 8 Ob 84/09z TE OGH 2010-10-21 5 Ob 155/10w Vgl auch; Beisatz: Hier: Frage, ob ein Bestandnehmer Unternehmer ist. (T3) TE OGH 2013-01-24 2 Ob 154/12d nur T1 TE OGH 2013-06-27 1 Ob 14/13k Auch TE OGH 2014-12-18 3 Ob 96/14k Auch; Beisatz: Auch in Bezug auf die Voraussetzungen für einen Rücktritt vom Vertrag nach § 3 Abs 1 und 2 KSchG trifft den Verbraucher die Behauptungs‑ und Beweislast. (T4)Auch; Beisatz: Auch in Bezug auf die Voraussetzungen für einen Rücktritt vom Vertrag nach Paragraph 3, Absatz eins und 2 KSchG trifft den Verbraucher die Behauptungs‑ und Beweislast. (T4) TE OGH 2015-01-29 9 Ob 61/14g Auch; nur T1 TE OGH 2016-03-22 5 Ob 161/15k TE OGH 2017-05-30 8 Ob 86/16d TE OGH 2018-07-17 10 Ob 48/18h TE OGH 2021-05-27 4 Ob 91/21t TE OGH 2021-09-28 4 Ob 152/21p TE OGH 2021-12-16 4 Ob 158/21w Vgl; Beisatz: Hier: Bei behauptetem Verstoß gegen das KSchG (Klauseln) Behauptungslast, dass Gegner unternehmerisch tätig ist. (T5) TE OGH 2022-08-25 5 Ob 119/22v TE OGH 2025-07-23 3 Ob 55/25x vgl European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:1982:RS0065264
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.