2Ob511/81
RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum27.04.1982 Geschäftszahl2Ob511/81 NormABGB §1409 Ea;
RechtssatzHaftung auch betreffend die Nebengebühren im Sinne des § 912 ABGB, somit auch für die vom Gläubiger mit der Übergabe vereinbarten Verzugszinsen.Haftung auch betreffend die Nebengebühren im Sinne des Paragraph 912, ABGB, somit auch für die vom Gläubiger mit der Übergabe vereinbarten Verzugszinsen.
EntscheidungstexteTE OGH 1982/04/27 2 Ob 511/81 Veröff: HS 13277 RechtssatznummerRS0033184