1Ob602/82
RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum16.06.1982 Geschäftszahl1Ob602/82 NormABGB §1419;
RechtssatzGerät der nachleistungspflichtige Käufer in Gläubigerverzug, so ist aus der Bestimmung des § 1419 ABGB zumindest der Schluß zu ziehen, daß der säumige Käufer so zu behandeln ist, als wäre ihm die Ware am Tag vor dem Beginn seines Verzuges geliefert worden.Gerät der nachleistungspflichtige Käufer in Gläubigerverzug, so ist aus der Bestimmung des Paragraph 1419, ABGB zumindest der Schluß zu ziehen, daß der säumige Käufer so zu behandeln ist, als wäre ihm die Ware am Tag vor dem Beginn seines Verzuges geliefert worden.
EntscheidungstexteTE OGH 1982/06/16 1 Ob 602/82 RechtssatznummerRS0033383