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Europaius

7Ob534/82

RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum01.07.1982 Geschäftszahl7Ob534/82; 7Ob708/86 NormABGB §1062;

RechtssatzDem Käufer wird mit der gesetzlichen Obliegenheit nach § 1062 ABGB, den Kaufgegenstand zur bedungenen Zeit zu übernehmen, nur auferlegt, jene notwendigen Mitwirkungshandlungen vorzunehmen, die nach dem Vertrag, dessen Gegenstand und den näheren Umständen von ihm vorgenommen werden müssen, um die Kaufsache in seine Verfügungsgewalt zu bringen.Dem Käufer wird mit der gesetzlichen Obliegenheit nach Paragraph 1062, ABGB, den Kaufgegenstand zur bedungenen Zeit zu übernehmen, nur auferlegt, jene notwendigen Mitwirkungshandlungen vorzunehmen, die nach dem Vertrag, dessen Gegenstand und den näheren Umständen von ihm vorgenommen werden müssen, um die Kaufsache in seine Verfügungsgewalt zu bringen.

EntscheidungstexteTE OGH 1982/07/01 7 Ob 534/82 Veröff: SZ 55/102 TE OGH 1986/11/26 7 Ob 708/86 RechtssatznummerRS0020215

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.