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Europaius

6Ob771/82

RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum06.10.1982 Geschäftszahl6Ob771/82; 1Ob783/82 NormEntmO §46;

RechtssatzDie bloße Verlesung der im erstinstanzlichen Verfahren - ebenfalls ohne mündliche Erörterungen - erstatteten schriftlichen Sachverständigengutachten in der mündlichen Widerspruchsverhandlung ist kein Verstoß gegen den Unmittelbarkeitsgrundsatz.

EntscheidungstexteTE OGH 1982/10/06 6 Ob 771/82 TE OGH 1982/11/03 1 Ob 783/82 Vgl aber; Beisatz: Die Verwertung von Vorgutachten ist zwar ausgeschlossen, sie ist aber dem Widerspruchsgericht ohne Verletzung des Unmittelbarkeitsgrundsatzes nur bei einer Neubestellung des Sachverständigen und nach Durchführung der Aufnahme der Beweise im Sinne des § 357 ZPO gestattet. (T1) Vgl aber; Beisatz: Die Verwertung von Vorgutachten ist zwar ausgeschlossen, sie ist aber dem Widerspruchsgericht ohne Verletzung des Unmittelbarkeitsgrundsatzes nur bei einer Neubestellung des Sachverständigen und nach Durchführung der Aufnahme der Beweise im Sinne des Paragraph 357, ZPO gestattet. (T1) RechtssatznummerRS0058752

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