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Europaius

6Ob774/82

RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum06.10.1982 Geschäftszahl6Ob774/82 NormZPO §224 Abs1 Z2;

RechtssatzNicht nur Bauverbotsklagen nach § 456 ZPO, sondern auch petitorische Klagen auf Unterlassung einer begonnenen Bauführung sind Ferialsachen nach § 224 Abs 1 Z 2 ZPO.Nicht nur Bauverbotsklagen nach Paragraph 456, ZPO, sondern auch petitorische Klagen auf Unterlassung einer begonnenen Bauführung sind Ferialsachen nach Paragraph 224, Absatz eins, Ziffer 2, ZPO.

EntscheidungstexteTE OGH 1982/10/06 6 Ob 774/82 RechtssatznummerRS0037365

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.