6Ob774/82
RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum06.10.1982 Geschäftszahl6Ob774/82 NormZPO §224 Abs1 Z2;
RechtssatzNicht nur Bauverbotsklagen nach § 456 ZPO, sondern auch petitorische Klagen auf Unterlassung einer begonnenen Bauführung sind Ferialsachen nach § 224 Abs 1 Z 2 ZPO.Nicht nur Bauverbotsklagen nach Paragraph 456, ZPO, sondern auch petitorische Klagen auf Unterlassung einer begonnenen Bauführung sind Ferialsachen nach Paragraph 224, Absatz eins, Ziffer 2, ZPO.
EntscheidungstexteTE OGH 1982/10/06 6 Ob 774/82 RechtssatznummerRS0037365