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1Ob782/82

RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum03.11.1982 Geschäftszahl1Ob782/82; 3Ob218/03k; 7Ob195/09s NormABGB §692; AußStrG §178 RechtssatzNimmt das Verlassenschaftsgericht eine Unzulänglichkeit des Nachlasses iSd § 692 ABGB an, hat es die Legatare vor Entscheidung über den Antrag auf Ausstellung einer Bestätigung nach § 178 AußStrG darüber zu hören, ob sie zur Leistung eine Sicherstellung bereit sind.Nimmt das Verlassenschaftsgericht eine Unzulänglichkeit des Nachlasses iSd Paragraph 692, ABGB an, hat es die Legatare vor Entscheidung über den Antrag auf Ausstellung einer Bestätigung nach Paragraph 178, AußStrG darüber zu hören, ob sie zur Leistung eine Sicherstellung bereit sind.

EntscheidungstexteTE OGH 1982/11/03 1 Ob 782/82 TE OGH 2004/03/25 3 Ob 218/03k TE OGH 2009/11/18 7 Ob 195/09s RechtssatznummerRS0008372

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