OGH Rechtssatz RS0034959 (1Ob822/82 u. a.)
RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0034959 Entscheidungsdatum11.11.2025 Geschäftszahl1Ob822/82; 1Ob112/97w; 9Ob244/97s; 5Ob58/09d; 1Ob130/25m NormABGB §1500 RechtssatzDas Vertrauen auf die öffentlichen Bücher besteht in der unverschuldeten Unkenntnis des Bestandes des ersessenen Rechtes. Dieses Vertrauen ist unabhängig davon zu schützen, ob das ersessene Recht den Grundbuchskörper, einzelne Grundstücke oder nur einen Teil eines Grundstückes erfaßt.
EntscheidungstexteTE OGH 1982-12-15 1 Ob 822/82 Veröff: JBl 1984,42 = SZ 55/191 TE OGH 1997-06-24 1 Ob 112/97w Auch TE OGH 1998-01-28 9 Ob 244/97s Auch; Beisatz: Hier: Verneint, daß die eingezäunte und somit in der Natur der Nachbarliegenschaft zugehörige, überdies zum Teil mit einem sich am Nachbargrund fortsetzenden Bauwerk verbaute Grundfläche dem Gutsbestand des Veräußerers zugehöre. (T1) TE OGH 2009-06-09 5 Ob 58/09d Vgl; Beisatz: Bei der Anwendung des § 1500 ABGB stellt sich die Frage nach der Schutzwürdigkeit des Vertrauens in die Vollständigkeit des Grundbuchs. (T2)Vgl; Beisatz: Bei der Anwendung des Paragraph 1500, ABGB stellt sich die Frage nach der Schutzwürdigkeit des Vertrauens in die Vollständigkeit des Grundbuchs. (T2) TE OGH 2025-11-11 1 Ob 130/25m European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:1982:RS0034959