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3Ob42/83

RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum09.03.1983 Geschäftszahl3Ob42/83 NormEO §65 Abs1 A; EO §65 Abs2 A; MRG §35 Abs2 RechtssatzDas Verfahren hinsichtlich Aufschub der Räumungsexekution gemäß § 35 MRG ist ein Zwischenverfahren im Rahmen des Exekutionsverfahrens. Da somit die Bestimmungen des Exekutionsverfahrens anzuwenden sind, beträgt die Rekursfrist 8 Tage.Das Verfahren hinsichtlich Aufschub der Räumungsexekution gemäß Paragraph 35, MRG ist ein Zwischenverfahren im Rahmen des Exekutionsverfahrens. Da somit die Bestimmungen des Exekutionsverfahrens anzuwenden sind, beträgt die Rekursfrist 8 Tage.

EntscheidungstexteTE OGH 1983/03/09 3 Ob 42/83 RechtssatznummerRS0002124

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