6Ob585/83
RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum09.03.1983 Geschäftszahl6Ob585/83 NormABGB §176 B;
ZPO §131;
RechtssatzIn einem Verfahren über Maßnahmen gemäß § 176 ABGB ist keine den Erfordernissen des § 131 ZPO gerecht werdende Aufforderung zum Erscheinen bei Gericht an die Mutter erfolgt, wenn ihr der Zweck des gerichtlichen Einschreitens bloß mit den Worten "Erziehung der minderjährigen Kinder" bekanntgemacht wurde.In einem Verfahren über Maßnahmen gemäß Paragraph 176, ABGB ist keine den Erfordernissen des Paragraph 131, ZPO gerecht werdende Aufforderung zum Erscheinen bei Gericht an die Mutter erfolgt, wenn ihr der Zweck des gerichtlichen Einschreitens bloß mit den Worten "Erziehung der minderjährigen Kinder" bekanntgemacht wurde.
EntscheidungstexteTE OGH 1983/03/09 6 Ob 585/83 RechtssatznummerRS0048687