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OGH Rechtssatz RS0059852 (1Ob537/83)

RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0059852 Entscheidungsdatum13.04.1983 Geschäftszahl1Ob537/83; 2Ob549/90; 5Ob89/03d; 6Ob43/09f; 2Ob238/09b NormGmbHG §28 RechtssatzNeben der Erteilung von Prokuren und Handlungsvollmachten ist auch die Bestellung eines sogenannten Generalbevollmächtigten zulässig.

EntscheidungstexteTE OGH 1983-04-13 1 Ob 537/83 Veröff: EvBl 1984/42 S 130 = RdW 1983,73 TE OGH 1990-05-09 2 Ob 549/90 Veröff: ecolex 1991,29 TE OGH 2004-02-24 5 Ob 89/03d Vgl auch; Beisatz: Eine von einem Geschäftsführer einem Nichtgeschäftsführer erteilte Generalvollmacht ist zulässig und wirksam. Nach § 92 Abs 1 GmbHG gilt dies sinngemäß auch in Bezug auf Liquidatoren. (T1); Veröff: SZ 2004/25Vgl auch; Beisatz: Eine von einem Geschäftsführer einem Nichtgeschäftsführer erteilte Generalvollmacht ist zulässig und wirksam. Nach Paragraph 92, Absatz eins, GmbHG gilt dies sinngemäß auch in Bezug auf Liquidatoren. (T1); Veröff: SZ 2004/25 TE OGH 2009-04-16 6 Ob 43/09f Vgl; Beisatz: Die Erteilung der Einzelprokura an ein sonst nur kollektivvertretungsbefugtes Organ bei Personen- und Kapitalgesellschaften ist unzulässig. (T2); Beisatz: Hier: Einem einzelvertretungsbefugten Geschäftsführer der kollektiv vertretungsbefugten Komplementär-GmbH einer GmbH & Co KG kann nicht Einzelprokura für die KG erteilt werden. (T3); Veröff: SZ 2009/47 TE OGH 2010-09-15 2 Ob 238/09b Vgl; Veröff: SZ 2010/110

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.