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OGH Rechtssatz RS0012713 (1Ob653/83 u. a.)

RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0012713 Entscheidungsdatum28.06.2023 Geschäftszahl1Ob653/83; 7Ob522/88; 6Ob87/23x NormABGB §696 ABGB §1072 RechtssatzEin Vertragsabschluß in Kenntnis des Vorkaufsrechtes ist als unter der Bedingung abgeschlossen anzusehen, daß der Vorkaufsberechtigte von seinem Vorkaufsrecht nicht Gebrauch macht; übt der Vorkaufsberechtigte sein Vorkaufsrecht aus, so wird der mit dem Dritten abgeschlossene Kaufvertrag hinfällig.

EntscheidungstexteTE OGH 1983-06-15 1 Ob 653/83 SZ 56/96 TE OGH 1988-02-25 7 Ob 522/88 nur: Ein Vertragsabschluß in Kenntnis des Vorkaufsrechtes ist als unter der Bedingung abgeschlossen anzusehen, daß der Vorkaufsverechtigte von seinem Vorkaufsrecht nicht Gebrauch macht. (T1) = NZ 1989,264 TE OGH 2023-06-28 6 Ob 87/23x Beisatz: Daraus folgt im Umkehrschluss, dass eine vertragliche Verpflichtung gegenüber einem Dritten entgegen dem Vorkaufsrecht nicht nichtig ist. (T2) Beisatz: Der bloße Umstand verschwiegener Informationen (gegenüber dem Vorkaufsberechtigten) macht die Vereinbarung zwischen Vorkaufsberechtigtem und Drittem nicht unwirksam. (T3) European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:1983:RS0012713

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