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{'item': '1Ob742/83; 1Ob36/84; 6Ob689/85; 1Ob21/85; 1Ob1/86 (1Ob2/86); 1Ob48/87; 1Ob47/87; 1Ob1/88; 1Ob675/88; 1Ob46/88; 1Ob9/90; 8Ob523/92; 1Ob37/92;

RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0010668 Entscheidungsdatum25.09.2024 Geschäftszahl1Ob742/83; 1Ob36/84; 6Ob689/85; 1Ob21/85; 1Ob1/86 (1Ob2/86); 1Ob48/87; 1Ob47/87; 1Ob1/88; 1Ob675/88; 1Ob46/8

dennoch vorhandene Gefährlichkeit oft erst erkennbar, wenn der Eingriff in das Eigentumsrecht des Nachbarn bereits stattgefunden hat. In solchen Fällen hat die baubehördliche Bewilligung wie bei

r behördlichen Anlagengenehmigung iSd § 364a ABGB die tatsächliche Wirkung.

Paragraph 364 a, ABGB analoge Situation wird in Fällen angenommen, in denen durch die Baubewilligung der Anschein der Gefahrlosigkeit und damit der Rechtmäßigkeit der bewilligten Maßnahme hervorgerufen und dadurch die Abwehr zwar nicht rechtlich ausgeschlossen, aber faktisch derart erschwert wird, dass der Nachbar die Maßnahme praktisch hinnehmen muss. Trotz der anscheinend verlässlichen Vorsorge gegen Immissionen wird

dennoch vorhandene Gefährlichkeit oft erst erkennbar, wenn der Eingriff in das Eigentumsrecht des Nachbarn bereits stattgefunden hat. In solchen Fällen hat die baubehördliche Bewilligung wie bei

r behördlichen Anlagengenehmigung iSd Paragraph 364 a, ABGB die tatsächliche Wirkung. EntscheidungstexteTE OGH 1983-11-09 1 Ob 742/83 Veröff: SZ 56/158 = MietSlg 35029 TE OGH 1985-01-29 1 Ob 36/84 TE OGH 1985-11-28 6 Ob 689/85 Auch; nur:

§ 364a

ABGB analoge Situation wird in Fällen angenommen, in denen durch die Bewilligung der Anschein der Gefahrlosigkeit und damit der Rechtmäßigkeit der bewilligten Maßnahme hervorgerufen und dadurch die Abwehr zwar nicht rechtlich ausgeschlossen, aber faktisch derart erschwert wird, dass der Nachbar die Maßnahme praktisch hinnehmen muss. (T1) Beisatz: So vor allem bei behördlich genehmigten Bau- und Abbruchsarbeiten oder Aufgrabungen in öffentlichen Verkehrsflächen und Erholungsflächen. (T2) Veröff: SZ 58/195Auch; nur:

Paragraph 364 a, ABGB analoge Situation wird in Fällen angenommen, in denen durch die Bewilligung der Anschein der Gefahrlosigkeit und damit der Rechtmäßigkeit der bewilligten Maßnahme hervorgerufen und dadurch die Abwehr zwar nicht rechtlich ausgeschlossen, aber faktisch derart erschwert wird, dass der Nachbar die Maßnahme praktisch hinnehmen muss. (T1) Beisatz: So vor allem bei behördlich genehmigten Bau- und Abbruchsarbeiten oder Aufgrabungen in öffentlichen Verkehrsflächen und Erholungsflächen. (T2) Veröff: SZ 58/195 TE OGH 1986-01-15 1 Ob 21/85 nur T1; Veröff: SZ 59/5 TE OGH 1986-03-05 1 Ob 1/86 Auch; Veröff: JBl 1986,782 TE OGH 1987-12-09 1 Ob 48/87 nur T1; Veröff: SZ 60/265 TE OGH 1988-01-20 1 Ob 47/87 nur T1; Veröff: SZ 61/7 TE OGH 1988-03-16 1 Ob 1/88 nur T1; Beis wie T2; Veröff: SZ 61/61 TE OGH 1988-11-30 1 Ob 675/88 TE OGH 1989-03-15 1 Ob 46/88 TE OGH 1990-10-24 1 Ob 9/90 Veröff: ecolex 1991,454 TE OGH 1992-03-12 8 Ob 523/92 nur T1; Veröff: SZ 65/38 = JBl 1992,641 (P Rummel) = EvBl 1992/176 S 762 = RdW 1992,304 TE OGH 1992-12-15 1 Ob 37/92 Auch; nur T1; Beisatz: Hier: Wasserrechtliche Bewilligung nach § 38 WRG. (T3)Auch; nur T1; Beisatz: Hier: Wasserrechtliche Bewilligung nach Paragraph 38, WRG. (T3) TE OGH 1994-11-23 1 Ob 615/94 Auch; Veröff: SZ 67/212 TE OGH 1995-05-29 1 Ob 620/94 Auch; nur T1; Veröff: SZ 68/101 TE OGH 1996-05-15 7 Ob 2024/96i nur:

§ 364

a ABGB analoge Situation wird in Fällen angenommen, in denen durch die Baubewilligung der Anschein der Gefahrlosigkeit und damit der Rechtmäßigkeit der bewilligten Maßnahme hervorgerufen und dadurch die Abwehr zwar nicht rechtlich ausgeschlossen, aber faktisch derart erschwert wird, dass der Nachbar die Maßnahme praktisch hinnehmen muss. (T4) Beisatz: Voraussetzung ist die zumindest objektive Vorhersehbarkeit der Schadensfolgen (so schon SZ 60/265; JBl 1995, 317). (T5)nur:

Paragraph 364, a ABGB analoge Situation wird in Fällen angenommen, in denen durch die Baubewilligung der Anschein der Gefahrlosigkeit und damit der Rechtmäßigkeit der bewilligten Maßnahme hervorgerufen und dadurch die Abwehr zwar nicht rechtlich ausgeschlossen, aber faktisch derart erschwert wird, dass der Nachbar die Maßnahme praktisch hinnehmen muss. (T4) Beisatz: Voraussetzung ist die zumindest objektive Vorhersehbarkeit der Schadensfolgen (so schon SZ 60/265; JBl 1995, 317). (T5) TE OGH 1996-10-03 1 Ob 2170/96s Auch; Veröff: SZ 69/220 TE OGH 1997-01-16 6 Ob 2323/96b nur T1 TE OGH 1997-10-14 1 Ob 135/97b nur T1; nur: In solchen Fällen hat die baubehördliche Bewilligung wie bei

r behördlichen Anlagengenehmigung iSd § 364 a ABGB die tatsächliche Wirkung. (T6)nur T1; nur: In solchen Fällen hat die baubehördliche Bewilligung wie bei

r behördlichen Anlagengenehmigung iSd Paragraph 364, a ABGB die tatsächliche Wirkung. (T6) TE OGH 1997-11-25 5 Ob 444/97y Auch; nur T4; Beisatz: Aber auch bei ohne behördliche Genehmigung durchgeführten Arbeiten wird in analoger Anwendung des § 364a ABGB ein verschuldensunabhängiger Ausgleichsanspruch des Geschädigten bejaht, wenn der Schaden bereits eingetreten gewesen ist, ehe der von dieser Einwirkung Betroffene die Möglichkeit zur Ausübung des Untersagungsrechts faktisch nützen konnte, sodass er sich in

r Situation wie derjenige befunden hat, dem aus anderen Gründen die Unterlassungsklage verwehrt gewesen ist (SZ 68/101). (T7)Auch; nur T4; Beisatz: Aber auch bei ohne behördliche Genehmigung durchgeführten Arbeiten wird in analoger Anwendung des Paragraph 364 a, ABGB ein verschuldensunabhängiger Ausgleichsanspruch des Geschädigten bejaht, wenn der Schaden bereits eingetreten gewesen ist, ehe der von dieser Einwirkung Betroffene die Möglichkeit zur Ausübung des Untersagungsrechts faktisch nützen konnte, sodass er sich in

r Situation wie derjenige befunden hat, dem aus anderen Gründen die Unterlassungsklage verwehrt gewesen ist (SZ 68/101). (T7) TE OGH 1999-01-26 5 Ob 3/98y Auch; nur T4; Beis wie T7; Beisatz:

analoge Anwendung der Haftung nach § 364a ABGB auf nicht behördlich genehmigte Anlagen ist möglich. (T8)Auch; nur T4; Beis wie T7; Beisatz:

analoge Anwendung der Haftung nach Paragraph 364 a, ABGB auf nicht behördlich genehmigte Anlagen ist möglich. (T8) TE OGH 1999-02-25 6 Ob 239/98k nur T1 TE OGH 1999-06-29 1 Ob 221/98a nur:

§ 364a

ABGB analoge Situation wird in Fällen angenommen, in denen die Abwehr zwar nicht rechtlich ausgeschlossen, aber faktisch derart erschwert wird, dass der Nachbar die Maßnahme praktisch hinnehmen muss. (T9)nur:

Paragraph 364 a, ABGB analoge Situation wird in Fällen angenommen, in denen die Abwehr zwar nicht rechtlich ausgeschlossen, aber faktisch derart erschwert wird, dass der Nachbar die Maßnahme praktisch hinnehmen muss. (T9) Beisatz: Es muss sich allerdings um unmittelbar von der Anlage ausgehende Einwirkungen, also Emissionen, die für den Betrieb der Anlage typisch sind, handeln. (T10) TE OGH 1999-10-22 1 Ob 240/99x Auch; nur T1; Beis wie T10 TE OGH 2000-05-02 10 Ob 33/00a Auch; Beisatz: Ein verschuldensunabhängiger Ausgleichsanspruch wird von der Rechtsprechung in Fällen des § 364 Abs 2 ABGB aber auch dann zugebilligt, wenn sich aus der Interessenlage ausreichende Anhaltspunkte für

Analogie zu § 364a ABGB ergeben. Dies wurde beispielsweise in Fällen von baubehördlich bewilligten Bauvorhaben angenommen, bei denen infolge des mit

r behördlichen Genehmigung zunächst verbundenen Anscheins der Gesetzmäßigkeit und Gefahrlosigkeit der bewilligten Maßnahmen die Abwehr praktisch erschwert, wenn nicht gar unmöglich gemacht wird. (T11)Auch; Beisatz: Ein verschuldensunabhängiger Ausgleichsanspruch wird von der Rechtsprechung in Fällen des Paragraph 364, Absatz 2, ABGB aber auch dann zugebilligt, wenn sich aus der Interessenlage ausreichende Anhaltspunkte für

Analogie zu Paragraph 364 a, ABGB ergeben. Dies wurde beispielsweise in Fällen von baubehördlich bewilligten Bauvorhaben angenommen, bei denen infolge des mit

r behördlichen Genehmigung zunächst verbundenen Anscheins der Gesetzmäßigkeit und Gefahrlosigkeit der bewilligten Maßnahmen die Abwehr praktisch erschwert, wenn nicht gar unmöglich gemacht wird. (T11) TE OGH 2002-10-16 9 Ob 225/02g Vgl auch; Beis wie T5; Beisatz: Ob

Gefahrensituation für den, der sie herbeiführt, objektiv erkennbar ist, kann nur anhand des Einzelfalls beurteilt werden. (T12) Beis wie T8; Beis wie T11 nur: Ein verschuldensunabhängiger Ausgleichsanspruch wird von der Rechtsprechung in Fällen des § 364 Abs 2 ABGB aber auch dann zugebilligt, wenn sich aus der Interessenlage ausreichende Anhaltspunkte für

Analogie zu § 364a ABGB ergeben. (T13)Beis wie T8; Beis wie T11 nur: Ein verschuldensunabhängiger Ausgleichsanspruch wird von der Rechtsprechung in Fällen des Paragraph 364, Absatz 2, ABGB aber auch dann zugebilligt, wenn sich aus der Interessenlage ausreichende Anhaltspunkte für

Analogie zu Paragraph 364 a, ABGB ergeben. (T13) TE OGH 2005-11-03 6 Ob 180/05x Vgl; Beisatz:

Mobilfunksendeanlage ist keine behördlich genehmigte Anlage iSd § 364a ABGB. Diese Bestimmung ist auch nicht analog anzuwenden. Es besteht daher kein verschuldensunabhängiger Ausgleichsanspruch. Ein Verschulden des Betreibers

r solchen Anlage könnte beispielsweise im Umstand erblickt werden, dass er zulässige Grenzwerte überschreitet oder aber, dass ihm erkennbar wäre, dass der Betrieb der Anlage trotz Einhaltung der Grenzwerte nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen

Gesundheitsgefahr darstellt. (T14)Vgl; Beisatz:

Mobilfunksendeanlage ist keine behördlich genehmigte Anlage iSd Paragraph 364 a, ABGB. Diese Bestimmung ist auch nicht analog anzuwenden. Es besteht daher kein verschuldensunabhängiger Ausgleichsanspruch. Ein Verschulden des Betreibers

r solchen Anlage könnte beispielsweise im Umstand erblickt werden, dass er zulässige Grenzwerte überschreitet oder aber, dass ihm erkennbar wäre, dass der Betrieb der Anlage trotz Einhaltung der Grenzwerte nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen

Gesundheitsgefahr darstellt. (T14) Veröff: SZ 2005/158 TE OGH 2006-11-28 1 Ob 196/06i nur T1; Beis wie T10; Beis wie T5; Beisatz: Analogie auch in jenen Fällen, in denen die Baubehörde

bauliche Maßnahme dadurch gestattet, dass sie die Anzeige

s anzeigepflichtigen Bauvorhabens zur Kenntnis nimmt. (T15) Beisatz: Maßgeblich für die objektive Vorhersehbarkeit der Schadensfolgen ist, ob der geschädigte Nachbar der Schadensgefahr ausgeliefert war und für den Haftpflichtigen der Eintritt des Schadens ein kalkulierbares bzw kalkuliertes Risiko darstellte, das er zu seinem Nutzen eingegangen ist. (T16) TE OGH 2007-05-21 8 Ob 48/07b Auch; Beisatz: Nach nunmehr ständiger Rechtsprechung ist ein vom Verschulden unabhängiger Ausgleichsanspruch in den Fällen der §§ 364 Abs 2 und 364b ABGB allgemein zuzubilligen, wenn sich ausreichende Anhaltspunkte für

Analogie zu § 364a ABGB anbieten. (T17)Auch; Beisatz: Nach nunmehr ständiger Rechtsprechung ist ein vom Verschulden unabhängiger Ausgleichsanspruch in den Fällen der Paragraphen 364, Absatz 2 und 364 b ABGB allgemein zuzubilligen, wenn sich ausreichende Anhaltspunkte für

Analogie zu Paragraph 364 a, ABGB anbieten. (T17) TE OGH 2009-04-28 5 Ob 66/09f Vgl auch; Beisatz: Voraussetzung

r Analogie zu § 364a ABGB ist stets, dass unmittelbar von der Anlage Einwirkungen ausgehen, die für den Betrieb der Anlage typisch sind; mit solcherart „betriebstypischen" Schäden sind adäquat verursachte Folgen gemeint. (T18)Vgl auch; Beisatz: Voraussetzung

r Analogie zu Paragraph 364 a, ABGB ist stets, dass unmittelbar von der Anlage Einwirkungen ausgehen, die für den Betrieb der Anlage typisch sind; mit solcherart „betriebstypischen" Schäden sind adäquat verursachte Folgen gemeint. (T18) Beisatz:

fern gelegene primäre Schadensquelle und/oder das Vorliegen von Zwischenursachen kann zur Verneinung

r analogen Anwendung des § 364a ABGB führen. (T19)Beisatz:

fern gelegene primäre Schadensquelle und/oder das Vorliegen von Zwischenursachen kann zur Verneinung

r analogen Anwendung des Paragraph 364 a, ABGB führen. (T19) TE OGH 2009-09-08 1 Ob 74/09b Auch; nur:

§ 364a

ABGB analoge Situation wird in Fällen angenommen, in denen durch die Baubewilligung der Anschein der Gefahrlosigkeit und damit der Rechtmäßigkeit der bewilligten Maßnahme hervorgerufen. (T20)Auch; nur:

Paragraph 364 a, ABGB analoge Situation wird in Fällen angenommen, in denen durch die Baubewilligung der Anschein der Gefahrlosigkeit und damit der Rechtmäßigkeit der bewilligten Maßnahme hervorgerufen. (T20) TE OGH 2010-10-22 9 Ob 69/10b Auch; nur T1 TE OGH 2010-11-09 4 Ob 89/10g Auch; nur T1; Beis wie T15; Veröff: SZ 2010/141 TE OGH 2010-11-23 1 Ob 182/10m nur T1; Beis wie T10; Beis wie T13; Beis wie T17 TE OGH 2011-12-21 7 Ob 193/11z Vgl auch; nur T1; Beis wie T13; Beis wie T17 TE OGH 2011-12-13 5 Ob 190/11v nur T1; Beis wie T2 TE OGH 2012-05-24 1 Ob 258/11i nur T1; Beis wie T10; Beis wie T11; Beis wie T17 TE OGH 2015-05-28 9 Ob 18/15k Auch; nur T1; Beis wie T2 nur: So vor allem bei behördlich genehmigten Bau- und Abbruchsarbeiten. (T21) Beis wie T15 TE OGH 2016-02-23 5 Ob 164/15a Vgl auch; Beis ähnlich wie T17 TE OGH 2016-07-06 7 Ob 113/16t Auch; nur T1; Beis wie T2; Beis wie T10; Beis wie T18 TE OGH 2017-11-21 4 Ob 200/17s Auch; Beis wie T12 TE OGH 2017-12-20 7 Ob 195/17b Vgl; Beisatz: Hier: EHVB 2007 ‑ Bauherrenklausel als speziellere Bestimmung. (T22) TE OGH 2018-03-21 9 Ob 1/18i nur T1; Beis wie T2 TE OGH 2018-06-27 3 Ob 114/18p Auch; nur T1; Beis wie T5; Beis wie T7; Beis wie T8; nur T9; Beis wie T11; nur T20 TE OGH 2018-10-30 9 Ob 7/18x Auch; Beis wie T7; Veröff: SZ 2018/90 TE OGH 2019-01-29 4 Ob 233/18w Auch TE OGH 2019-06-13 5 Ob 21/19b Auch; Beis wie T7; Beis wie T8; Beis wie T12; Beis wie T13; Beis wie T16; Beis wie T17; Beis wie T18 TE OGH 2020-06-24 7 Ob 129/19z Beis wie T7; Beis wie T8; nur T9; Beis wie T10; Beisatz: Hier: Wegeerrichtung durch

Agrargemeinschaft. (T23) TE OGH 2024-09-25 1 Ob 123/24f vgl; Beisatz wie T7; Beisatz wie T12 European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:1983:RS0010668

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