RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum16.11.1983 Geschäftszahl3Ob1504/83 (3Ob1505/83); 1Ob1512/83; 4Ob1506/83; 7Ob1509/83; 3Ob1508/83; 6Ob833/83; 4Ob1508/83; 4Ob1501/84; 5Ob1509/84 (5Ob1510/84); 3Ob1509/84 (3Ob1510/84); 5Ob1520/84; 6Ob1527/84; 4Ob1529/84; 4Ob1563/95; 1Ob536/95; 10Ob1540/95; 9Ob75/98i; 10Ob143/99y; 9Ob50/00v NormZPO §508a; RechtssatzBestandrecht; außerordentliche Revision nicht angenommen: Gesamte Judikatur zu § 19 Abs 2 Z 13 MG ist für § 30 Abs 2 Z 6 MRG relevant.Gesamte Judikatur zu Paragraph 19, Absatz 2, Ziffer 13, MG ist für Paragraph 30, Absatz 2, Ziffer 6, MRG relevant. EntscheidungstexteTE OGH 1983/11/16 3 Ob 1504/83 TE OGH 1983/11/30 1 Ob 1512/83 Beisatz: Dringendes Wohnbedürfnis im Sinne des § 19 Abs 2 Z 11 MG, wenn Gutshof der Hauptwohnsitz ist und sechzig Kilometer von Stadtwohnung, die nur tageweise genützt wird, entfernt ist. (T1) Beisatz: Dringendes Wohnbedürfnis im Sinne des Paragraph 19, Absatz 2, Ziffer 11, MG, wenn Gutshof der Hauptwohnsitz ist und sechzig Kilometer von Stadtwohnung, die nur tageweise genützt wird, entfernt ist. (T1) TE OGH 1983/12/13 4 Ob 1506/83 Beisatz: Schlüssige Mietrechtsübertragung durch den Kläger im Sinne des § 19 Abs 4 MG? (T2) Beisatz: Schlüssige Mietrechtsübertragung durch den Kläger im Sinne des Paragraph 19, Absatz 4, MG? (T2) TE OGH 1983/11/29 7 Ob 1509/83 Beisatz: Zulässigkeit einer Ablösevereinbarung nach § 16 Abs 1 Z 2 MG (vor 01.01.1982). (T3) Beisatz: Zulässigkeit einer Ablösevereinbarung nach Paragraph 16, Absatz eins, Ziffer 2, MG (vor 01.01.1982). (T3) TE OGH 1983/12/21 3 Ob 1508/83 Beisatz: Möglichkeit und Voraussetzung der vorzeitigen Auflösung eines Mietvertrages durch den Mieter. (T4) TE OGH 1984/01/19 6 Ob 833/83 Beisatz: Ordentliche Revision zurückgewiesen: Die Frage zur Durchführung welcher konkreter Arbeiten der Mieter dem Vermieter den Zugang zum Geschäftslokal zu gestatten hat, wurde ausschließlich auf Grund eines Sachverständigengutachtens gelöst, welche Arbeiten zur Beseitigung eines Gebrechens am Kamin vom Geschäftslokal des Mieters aus durchzuführen sind. (T5) TE OGH 1984/01/24 4 Ob 1508/83 Beisatz: Kann eine außergerichtliche, den Formerfordernissen des § 562 Abs 1 ZPO nicht entsprechende Kündigung (§ 565 ZPO) eines den Bestimmungen des MG (MRG) unterliegenden Bestandverhältnisses materiellrechtliche Wirkungen im Sinne einer einvernehmlichen Vertragsauflösung äußern? (T6) Beisatz: Kann eine außergerichtliche, den Formerfordernissen des Paragraph 562, Absatz eins, ZPO nicht entsprechende Kündigung (Paragraph 565, ZPO) eines den Bestimmungen des MG (MRG) unterliegenden Bestandverhältnisses materiellrechtliche Wirkungen im Sinne einer einvernehmlichen Vertragsauflösung äußern? (T6) TE OGH 1984/02/21 4 Ob 1501/84 Beisatz: Zeitpunkt für die Beurteilung des Vorliegens der Voraussetzungen des § 19 Abs 2 Z 3 MG; Kriterien für die Erkennbarkeit der Schädlichkeit des Verhaltens des Mieters sowie für die Zumutbarkeit von Abhilfemaßnahmen. (T7) Beisatz: Zeitpunkt für die Beurteilung des Vorliegens der Voraussetzungen des Paragraph 19, Absatz 2, Ziffer 3, MG; Kriterien für die Erkennbarkeit der Schädlichkeit des Verhaltens des Mieters sowie für die Zumutbarkeit von Abhilfemaßnahmen. (T7) TE OGH 1984/03/13 5 Ob 1509/84 Beisatz: 1.) Vorliegen groben Verschuldens an der Nichtzahlung des Mietzinses im Sinne des § 33 Abs 2 MRG. 2.) Zahlungspflicht von Mitmietern ist Solidarverpflichtung, nicht Gesamtverpflichtung. (T8) Beisatz: 1.) Vorliegen groben Verschuldens an der Nichtzahlung des Mietzinses im Sinne des Paragraph 33, Absatz 2, MRG. 2.) Zahlungspflicht von Mitmietern ist Solidarverpflichtung, nicht Gesamtverpflichtung. (T8) TE OGH 1984/04/04 3 Ob 1509/84 TE OGH 1984/07/03 5 Ob 1520/84 Beisatz: Bei Erfüllbarkeit des vom Erstgericht gewählten Kündigungstermins keine erhebliche Rechtsfrage im Sinne des § 502 Abs 4 Z 1 ZPO. (T9) Beisatz: Bei Erfüllbarkeit des vom Erstgericht gewählten Kündigungstermins keine erhebliche Rechtsfrage im Sinne des Paragraph 502, Absatz 4, Ziffer eins, ZPO. (T9) TE OGH 1984/08/30 6 Ob 1527/84 Beisatz: Zum Kündigungsgrund § 19 Abs 2 Z 3 MG; Fragen zur Möglichkeit für den Mieter das Verhalten seiner Gattin vorauszusehen und Abhilfe zu schaffen. (T10) Beisatz: Zum Kündigungsgrund Paragraph 19, Absatz 2, Ziffer 3, MG; Fragen zur Möglichkeit für den Mieter das Verhalten seiner Gattin vorauszusehen und Abhilfe zu schaffen. (T10) TE OGH 1984/10/23 4 Ob 1529/84 Beis wie T2 nur: Schlüssige Mietrechtsübertragung. (T11) TE OGH 1995/04/25 4 Ob 1563/95 Beisatz: Hier: § 30 Abs 2 Z 6 MRG - Frage, ob ein schutzwürdiges Interesse am Fortbestand des Nutzungsverhältnisses anzunehmen ist oder nicht, hat keine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung. (T12) Beisatz: Hier: Paragraph 30, Absatz 2, Ziffer 6, MRG - Frage, ob ein schutzwürdiges Interesse am Fortbestand des Nutzungsverhältnisses anzunehmen ist oder nicht, hat keine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung. (T12) TE OGH 1995/04/25 1 Ob 536/95 Beisatz: Frage der ausreichenden Kontrolle der Funktionstüchtigkeit einer Heizung in der kalten Jahreszeit durch Mieter eines Hauses - Einzelfallentscheidung. (T13) TE OGH 1995/09/12 10 Ob 1540/95 Beisatz: Wertung eines außergerichtlichen Vergleichsanbotes des Vermieters während eines Kündigungsstreites. (T14) TE OGH 1998/03/11 9 Ob 75/98i Beisatz: Schlüssige Zustimmung des Mieters zur Übertragung der Vermieterrechte durch Rechtsnachfolge auf Vermieterseite. (T15) TE OGH 1999/06/29 10 Ob 143/99y Vgl auch; Beis wie T12; Beisatz: Hier: Eine nicht vom Mieter zu vertretende Unbenützbarkeit der Wohnung läßt das schutzwürdige Interesse des Mieters unberührt. Dies ist eine Frage des Einzelfalles. (T16) TE OGH 2000/04/05 9 Ob 50/00v Beisatz: Hier: Schlüssiger Verzicht auf Mietrechte. (T17) RechtssatznummerRS0044352
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.