OGH Rechtssatz RS0018975 (3Ob599/83 u. a.)
RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0018975 Entscheidungsdatum25.03.2025 Geschäftszahl3Ob599/83; 7Ob722/89; 4Ob151/11a; 1Ob29/12i; 4Ob189/12s; 1Ob229/16g; 2Ob110/18t; 6Ob133/21h; 2Ob59/22y; 2Ob2/25w NormABGB §943 NotariatsaktG §1 Abs1 litd NZwG §1 Abs1 litd RechtssatzBei der wirklichen Übergabe eines Rechtes ist es nach den Umständen des einzelnen Falles zu beurteilen, welche Akte hier in Frage kommen, zB Verständigung des Schuldners, Übergabe von Urkunden, tatsächliche Einräumung eines Benützungsrechtes an einer Liegenschaft, Verbücherung usw.
EntscheidungstexteTE OGH 1983-11-30 3 Ob 599/83 TE OGH 1989-12-21 7 Ob 722/89 Beisatz: Nur für den Eigentumserwerb verlangt das Gesetz die Verbücherung, beim Besitzerwerb kommt es auf die tatsächliche Überlassung an. (T1) TE OGH 2011-10-19 4 Ob 151/11a Vgl auch; Beisatz: Wie die wirkliche Übergabe iSd § 943 ABGB zu erfolgen hat, ist nach den Umständen des einzelnen Falls zu beurteilen. (T2)Vgl auch; Beisatz: Wie die wirkliche Übergabe iSd Paragraph 943, ABGB zu erfolgen hat, ist nach den Umständen des einzelnen Falls zu beurteilen. (T2) TE OGH 2012-03-01 1 Ob 29/12i Auch; Beis wie T2 TE OGH 2012-11-28 4 Ob 189/12s Vgl auch; Beis wie T2 TE OGH 2016-12-20 1 Ob 229/16g Auch; Beis wie T2; Beisatz: Hier: Schenkung eines Autos an im gemeinsamen Haushalt lebende Tochter infolge „wirklicher Übergabe“ durch tatsächliche Gebrauchsüberlassung; die beibehaltene Zulassung des Fahrzeugs auf den Schenker hinderte die Wirksamkeit der Schenkung nicht. (T3) TE OGH 2018-09-25 2 Ob 110/18t Auch; Beisatz: Dabei ist auch der Zweck, den Zuwender vor übereilten Entschließungen zu schützen, zu berücksichtigen. (T4) Beisatz: Hier: Überweisung auf ein Bankkonto der Beschenkten. (T5) TE OGH 2021-11-15 6 Ob 133/21h Vgl; Beis wie T2; Beis wie T4; Beisatz: Hier: Übergabe einer Liegenschaft. (T6) TE OGH 2022-06-27 2 Ob 59/22y Beis wie T2; Beis wie T4; Beisatz: Hier: Heilung des Formmangels der Schenkung durch Bekräftigung des Eigentums der Stiftung an der Liegenschaft durch deren – Jahre nach dem Schenkungsvertrag erfolgten – Aufnahme in der Stiftungszusatzurkunde in Notariatsaktsform sowie Verzicht auf das Fruchtgenussrecht. (T7) TE OGH 2025-03-25 2 Ob 2/25w Beisatz wie T1; Beisatz wie T4 Beisatz: Hier: Schenkung einer Wohnung durch Schlüsselübergabe mit den Worten: „Ich schenke Ihnen meine Wohnung, geben Sie diesen Schlüssel nicht mehr her und passen Sie auf meine Wohnung auf.“ (T8) European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:1983:RS0018975