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Europaius

3Ob628/83

RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum14.12.1983 Geschäftszahl3Ob628/83 NormZPO §398 Abs1;

ZPO §502 Abs4 Z1 HII;

RechtssatzZu der erst durch die ZVN BGBl 1983/135 eingeführten Möglichkeit, auch gegen das nach § 398 Abs 1 ZPO gefällte Versäumungsurteil Widerspruch zu erheben fehlt eine Rechtsprechung des OGH; es liegt daher eine Frage im Sinne des § 502 Ab 4 Z 1 ZPO vor.Zu der erst durch die ZVN BGBl 1983/135 eingeführten Möglichkeit, auch gegen das nach Paragraph 398, Absatz eins, ZPO gefällte Versäumungsurteil Widerspruch zu erheben fehlt eine Rechtsprechung des OGH; es liegt daher eine Frage im Sinne des Paragraph 502, Ab 4 Ziffer eins, ZPO vor.

EntscheidungstexteTE OGH 1983/12/14 3 Ob 628/83 Veröff: EvBl 1984/50 S 191 = SZ 56/191 RechtssatznummerRS0040993

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