7Ob1511/83
RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum22.12.1983 Geschäftszahl7Ob1511/83; 7Ob1503/88; 4Ob1563/95; 7Ob2241/96a NormMRG allg;
ZPO §508a;
RechtssatzMRG; außerordentliche Revision nicht angenommen: Anwendung des materiellen Rechtes des MG auf Verfahren, die vor dem Inkrafttreten des MRG eingeleitet, aber noch nicht in erster Instanz geschlossen waren (§ 48 Abs 1 MRG).MRG; außerordentliche Revision nicht angenommen: Anwendung des materiellen Rechtes des MG auf Verfahren, die vor dem Inkrafttreten des MRG eingeleitet, aber noch nicht in erster Instanz geschlossen waren (Paragraph 48, Absatz eins, MRG).
EntscheidungstexteTE OGH 1983/12/22 7 Ob 1511/83 TE OGH 1988/02/25 7 Ob 1503/88 Beisatz: Zu § 30 MRG: Fragen des Einzelfalls, ob bei der Prüfung der Existenzgefährdung ein strenger Maßstab angelegt wurde und ob diese nur durch Kündigung abgewendet werden kann. (T1) Beisatz: Zu Paragraph 30, MRG: Fragen des Einzelfalls, ob bei der Prüfung der Existenzgefährdung ein strenger Maßstab angelegt wurde und ob diese nur durch Kündigung abgewendet werden kann. (T1) TE OGH 1995/04/25 4 Ob 1563/95 Beisatz: Hier: § 30 Abs 2 Z 6 MRG - Frage, ob ein schutzwürdiges Interesse am Fortbestand des Nutzungsverhältnisses anzunehmen ist oder nicht, hat keine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung. (T2) Beisatz: Hier: Paragraph 30, Absatz 2, Ziffer 6, MRG - Frage, ob ein schutzwürdiges Interesse am Fortbestand des Nutzungsverhältnisses anzunehmen ist oder nicht, hat keine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung. (T2) TE OGH 1996/09/18 7 Ob 2241/96a Beis wie T1; Beisatz: Ob eine Existenzgefährdung vorliegt, ist eine Frage des Einzelfalles. (T3) RechtssatznummerRS0044516