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12Os9/84

RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum03.05.1984 Geschäftszahl12Os9/84; 13Os148/93 NormStGB §151 Abs1;

RechtssatzHat das Tatverhalten das Stadium des versuchten Betruges erreicht, so tritt § 151 StGB in jedem Fall zurück.Hat das Tatverhalten das Stadium des versuchten Betruges erreicht, so tritt Paragraph 151, StGB in jedem Fall zurück.

EntscheidungstexteTE OGH 1984/05/03 12 Os 9/84 TE OGH 1993/11/10 13 Os 148/93 Beisatz: Dies ist bereits dann der Fall, wenn der Täter ansetzt, von der Versicherungsgesellschaft den Schadenersatz zu begehren oder wenn er wenigstens, dies einleitend, ihr den Schadenfall zur Kenntnis bringt. (T1) RechtssatznummerRS0094800

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.