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5Ob560/84

RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum03.07.1984 Geschäftszahl5Ob560/84 NormABGB §458;

EO §252;

KO §46 Abs1 Z2;

KO §83;

RechtssatzVeräußert der Masseverwalter selbständige Bestandteile einer Konkursliegenschaft, handelt er angesichts einer offenen Kreditforderung der aus § 458 ABGB abzuleitenden Unterlassungspflicht (zumindest fahrlässig) zuwider und begründet dadurch eine Masseforderung im Sinne des § 46 Abs 1 Z 2 KO in der Höhe des erzielten Erlöses.Veräußert der Masseverwalter selbständige Bestandteile einer Konkursliegenschaft, handelt er angesichts einer offenen Kreditforderung der aus Paragraph 458, ABGB abzuleitenden Unterlassungspflicht (zumindest fahrlässig) zuwider und begründet dadurch eine Masseforderung im Sinne des Paragraph 46, Absatz eins, Ziffer 2, KO in der Höhe des erzielten Erlöses.

EntscheidungstexteTE OGH 1984/07/03 5 Ob 560/84 EvBl 1985/49 S 238 = JBl 1985,490 = SZ 57/126 = siehe Braumann RdW 1987,321 RechtssatznummerRS0003787

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.