RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0039108 Entscheidungsdatum22.10.2025 Geschäftszahl1Ob607/84; 9Ob711/91; 7Ob652/92; 8Ob571/93; 8Ob2028/96k; 4Ob2377/96d; 4Ob2379/96y; 9ObA207/97z; 9Ob25/10g; 4Ob95/10i; 6Ob122/10z; 6Ob97/10y; 4Ob90/10d; 8Ob10/14z; 6Ob16/20a; 6Ob156/21s; 7Ob172/25g NormZPO §230a RechtssatzRekurs gegen eine a limine erfolgte Zurückweisung der Klage und Überweisungsantrag nach § 230 a ZPO sind nebeneinander möglich; an die von der klagenden Partei bestimmte Reihenfolge der Erledigung sind die Gerichte gebunden.Rekurs gegen eine a limine erfolgte Zurückweisung der Klage und Überweisungsantrag nach Paragraph 230, a ZPO sind nebeneinander möglich; an die von der klagenden Partei bestimmte Reihenfolge der Erledigung sind die Gerichte gebunden. EntscheidungstexteTE OGH 1984-07-11 1 Ob 607/84 Veröff: JBl 1985,371 = RZ 1985/39 S 111 TE OGH 1991-09-11 9 Ob 711/91 Vgl auch; Beisatz: Soweit in dem Eventualantrag auf Überweisung ein Rechtsmittelverzicht enthalten sein sollte, wäre dieser als verfrüht unwirksam. (T1) Veröff: SZ 64/123 TE OGH 1992-12-10 7 Ob 652/92 TE OGH 1993-06-17 8 Ob 571/93 Auch; nur: Rekurs gegen eine a limine erfolgte Zurückweisung der Klage und Überweisungsantrag nach § 230 a ZPO sind nebeneinander möglich. (T2)Auch; nur: Rekurs gegen eine a limine erfolgte Zurückweisung der Klage und Überweisungsantrag nach Paragraph 230, a ZPO sind nebeneinander möglich. (T2) TE OGH 1996-04-25 8 Ob 2028/96k TE OGH 1996-12-17 4 Ob 2377/96d Auch; nur T2; Beis wie T1; Beisatz: Mit dem Eventualantrag ("für den Fall, dass dem Rekurs der Klägerin nicht stattgegeben wird") wird der Überweisungsantrag nicht nur davon abhängig gemacht, dass der Rekurs erfolglos bleibt, sondern auch davon, dass ein allfälliger Revisionsrekurs erfolglos bleiben würde. (T3) TE OGH 1996-12-17 4 Ob 2379/96y Auch; nur T2; Beis wie T1; Beis wie T3 TE OGH 1997-08-27 9 ObA 207/97z nur T2; Veröff: SZ 70/161 TE OGH 2010-05-11 9 Ob 25/10g Auch; nur T2 TE OGH 2010-06-08 4 Ob 95/10i Auch; Beis wie T3 TE OGH 2010-06-24 6 Ob 122/10z Auch; Beis wie T3 TE OGH 2010-06-24 6 Ob 97/10y Auch; Beis wie T3 TE OGH 2010-06-08 4 Ob 90/10d Auch; Beis wie T3 TE OGH 2014-09-29 8 Ob 10/14z Auch; Beis wie T3 TE OGH 2020-02-20 6 Ob 16/20a nur T2 Beisatz: Für die Erledigung des im Revisionsrekurs neuerlich gestellten Überweisungsantrags ist das Erstgericht zuständig. (T4) Anm: Veröff: SZ 2020/18Anmerkung, Veröff: SZ 2020/18 TE OGH 2021-09-14 6 Ob 156/21s Vgl; nur T2; Beisatz: Dies gilt nur für den Fall, dass im Zeitpunkt der Erhebung des Rekurses gegen die Zurückweisung der Klage und des Überweisungsantrags nach § 230a ZPO noch eine Zurückweisung der Klage vorliegt. (T5)Vgl; nur T2; Beisatz: Dies gilt nur für den Fall, dass im Zeitpunkt der Erhebung des Rekurses gegen die Zurückweisung der Klage und des Überweisungsantrags nach Paragraph 230 a, ZPO noch eine Zurückweisung der Klage vorliegt. (T5) TE OGH 2025-10-22 7 Ob 172/25g vgl European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:1984:RS0039108
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