OGH Rechtssatz RS0035833 (2Ob42/84 u. a.)
RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0035833 Entscheidungsdatum18.12.2024 Geschäftszahl2Ob42/84; 8Ob630/85; 8Ob1/88; 2Ob510/90; 9ObA89/93; 6Ob1632/95; 4Ob128/97w; 2Ob170/99k; 6Ob265/06y; 4Ob66/10z; 2Ob55/13x; 6Ob41/24h; 5Ob128/24w NormZPO §30 Abs2 RechtssatzDer erleichterte Vollmachtsnachweis des § 30 Abs 2 ZPO befreit das Gericht zwar nicht von der Prüfung, ob tatsächlich Prozessvollmacht erteilt wurde, wenn sich aus der Aktenlage oder aus Gerichtsnotorietät Zweifel gegen eine solche Vollmachtserteilung ergeben. Es muss sich hier jedoch um konkrete Zweifel handeln. Bestehen solche nicht, dann hat eine Prüfung, ob tatsächlich Bevollmächtigung erteilt wurde, nicht zu erfolgen.Der erleichterte Vollmachtsnachweis des Paragraph 30, Absatz 2, ZPO befreit das Gericht zwar nicht von der Prüfung, ob tatsächlich Prozessvollmacht erteilt wurde, wenn sich aus der Aktenlage oder aus Gerichtsnotorietät Zweifel gegen eine solche Vollmachtserteilung ergeben. Es muss sich hier jedoch um konkrete Zweifel handeln. Bestehen solche nicht, dann hat eine Prüfung, ob tatsächlich Bevollmächtigung erteilt wurde, nicht zu erfolgen.
EntscheidungstexteTE OGH 1984-08-28 2 Ob 42/84 Veröff: SZ 57/131 TE OGH 1985-10-24 8 Ob 630/85 TE OGH 1988-02-11 8 Ob 1/88 TE OGH 1990-04-25 2 Ob 510/90 TE OGH 1993-04-28 9 ObA 89/93 Auch; nur: Der erleichterte Vollmachtsnachweis des § 30 Abs 2 ZPO befreit das Gericht zwar nicht von der Prüfung, ob tatsächlich Prozessvollmacht erteilt wurde, wenn sich aus der Aktenlage oder aus Gerichtsnotorietät Zweifel gegen eine solche Vollmachtserteilung ergeben. Es muss sich hier jedoch um konkrete Zweifel handeln. (T1)Auch; nur: Der erleichterte Vollmachtsnachweis des Paragraph 30, Absatz 2, ZPO befreit das Gericht zwar nicht von der Prüfung, ob tatsächlich Prozessvollmacht erteilt wurde, wenn sich aus der Aktenlage oder aus Gerichtsnotorietät Zweifel gegen eine solche Vollmachtserteilung ergeben. Es muss sich hier jedoch um konkrete Zweifel handeln. (T1) TE OGH 1995-10-12 6 Ob 1632/95 Auch; nur T1 TE OGH 1997-05-13 4 Ob 128/97w Auch; Veröff: SZ 70/128 TE OGH 1999-06-24 2 Ob 170/99k TE OGH 2006-11-30 6 Ob 265/06y Auch; nur T1; Beisatz: Die tatsächliche Erteilung einer Vollmacht wird durch §30 Abs2 ZPO nicht ersetzt. Im Rahmen der dem Gericht obliegenden Prüfung des Vorliegens der Prozessvollmacht besteht keine Beschränkung auf den Urkundenbeweis; das Gericht kann hierzu etwa auch Personen vernehmen. (T2); Beisatz: Hier: Die Frage, ob ein von einem Rechtsanwalt als Masseverwalter abgegebener Rechtsmittelverzicht von dessen Prozessvollmacht gedeckt war. (T3) TE OGH 2010-07-13 4 Ob 66/10z Veröff: SZ 2010/82 TE OGH 2014-02-13 2 Ob 55/13x Auch; Beisatz: Hier: Vertretung der Eigentümergemeinschaft durch die Verwalterin, die im Rubrum der Klagsschrift und dann erst wieder der Revisionsbeantwortung angeführt ist. (T4) TE OGH 2024-05-15 6 Ob 41/24h vgl; nur T1 TE OGH 2024-12-18 5 Ob 128/24w European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:1984:RS0035833