1Ob13/84
RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum31.08.1984 Geschäftszahl1Ob13/84 NormABGB §323;
ABGB §413;
WRG §29;
RechtssatzUnter der " Anlage " von Werken ( § 413 ABGB ) ist nicht nur deren Errichtung, sondern auch deren Entfernung ( hier: Zuschütten eines Werkskanals ) zu verstehen, wenn dadurch bestandene Rechte verletzt werden; hiezu gehören auch Fischereirechte.Unter der " Anlage " von Werken ( Paragraph 413, ABGB ) ist nicht nur deren Errichtung, sondern auch deren Entfernung ( hier: Zuschütten eines Werkskanals ) zu verstehen, wenn dadurch bestandene Rechte verletzt werden; hiezu gehören auch Fischereirechte.
EntscheidungstexteTE OGH 1984/08/31 1 Ob 13/84 RechtssatznummerRS0010161