9Os121/84
RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum11.09.1984 Geschäftszahl9Os121/84 NormStGB §108;
StGB §110;
RechtssatzWenn auch der Behandlungsbegriff des § 110 StGB über jenen der Heilbehandlung hinausgeht und alle Behandlungen zu diagnostischen, therapeutischen, prophylaktischen oder schmerzlindernden Zwecken gleichermaßen umfaßt, so können darunter wissenschaftliche oder experimentelle Versuche an Menschen, die keiner derartigen Behandlung des Betroffenen dienen, nicht verstanden werden.Wenn auch der Behandlungsbegriff des Paragraph 110, StGB über jenen der Heilbehandlung hinausgeht und alle Behandlungen zu diagnostischen, therapeutischen, prophylaktischen oder schmerzlindernden Zwecken gleichermaßen umfaßt, so können darunter wissenschaftliche oder experimentelle Versuche an Menschen, die keiner derartigen Behandlung des Betroffenen dienen, nicht verstanden werden.
EntscheidungstexteTE OGH 1984/09/11 9 Os 121/84 Veröff: SSt 55/59 = JBl 1985,304 = EvBl 1985/48 S 212 RechtssatznummerRS0093203