OGH Rechtssatz RS0011391 (3Ob543/84)
RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0011391 Entscheidungsdatum12.09.1984 Geschäftszahl3Ob543/84 NormABGB §451 C; ABGB §1360 RechtssatzIm Hinblick auf das für den Erwerb von Pfandrechten an verbücherten Liegenschaften geltende Eintragungsprinzip kann keine Rede davon sein, daß sich der Gläubiger iSd § 1360 ABGB zum Nachteil des bürgen eines Pfandes begeben, wenn der Gläubiger noch gar keine Höchstbetragshypothek erworben hatte.Im Hinblick auf das für den Erwerb von Pfandrechten an verbücherten Liegenschaften geltende Eintragungsprinzip kann keine Rede davon sein, daß sich der Gläubiger iSd Paragraph 1360, ABGB zum Nachteil des bürgen eines Pfandes begeben, wenn der Gläubiger noch gar keine Höchstbetragshypothek erworben hatte.
EntscheidungstexteTE OGH 1984-09-12 3 Ob 543/84