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Europaius

6Ob1533/84

RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum08.11.1984 Geschäftszahl6Ob1533/84 NormJN §3;

JN §4;

ZPO §522 Abs1;

Rechtssatz§ 522 Abs 1 ZPO räumt dem Gericht, dessen Entscheidung angefochten ist, aus Anlaß des Rechtsmittels eine Nachprüfung seiner eigenen Entscheidung ein und vor dieser sachlichen Prüfung des Rekurses ist die funktionelle Zuständigkeit des angerufenen Rechtsmittelgerichtes zur Sachprüfung nicht gegeben.Paragraph 522, Absatz eins, ZPO räumt dem Gericht, dessen Entscheidung angefochten ist, aus Anlaß des Rechtsmittels eine Nachprüfung seiner eigenen Entscheidung ein und vor dieser sachlichen Prüfung des Rekurses ist die funktionelle Zuständigkeit des angerufenen Rechtsmittelgerichtes zur Sachprüfung nicht gegeben.

EntscheidungstexteTE OGH 1984/11/08 6 Ob 1533/84 Veröff: EvBl 1985/90 S 459 RechtssatznummerRS0043990

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