6Ob501/85
RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum10.01.1985 Geschäftszahl6Ob501/85 NormABGB §145c;
ABGB §257;
AußStrG §9 B1;
RechtssatzMacht ein Sondervermögensverwalter in einem Enthebungsantrag Befreiungsumstände iSd § 257 ABGB - geltend, berührt die Antragsabweisung ausschließlich rechtlich geschützte Interessen des Sachwalters selbst.Macht ein Sondervermögensverwalter in einem Enthebungsantrag Befreiungsumstände iSd Paragraph 257, ABGB - geltend, berührt die Antragsabweisung ausschließlich rechtlich geschützte Interessen des Sachwalters selbst.
EntscheidungstexteTE OGH 1985/01/10 6 Ob 501/85 RechtssatznummerRS0006211