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Europaius

6Ob501/85

RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum10.01.1985 Geschäftszahl6Ob501/85 NormABGB §145c;

ABGB §257;

AußStrG §9 B1;

RechtssatzMacht ein Sondervermögensverwalter in einem Enthebungsantrag Befreiungsumstände iSd § 257 ABGB - geltend, berührt die Antragsabweisung ausschließlich rechtlich geschützte Interessen des Sachwalters selbst.Macht ein Sondervermögensverwalter in einem Enthebungsantrag Befreiungsumstände iSd Paragraph 257, ABGB - geltend, berührt die Antragsabweisung ausschließlich rechtlich geschützte Interessen des Sachwalters selbst.

EntscheidungstexteTE OGH 1985/01/10 6 Ob 501/85 RechtssatznummerRS0006211

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.