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Europaius

4Ob505/85

RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum15.01.1985 Geschäftszahl4Ob505/85 NormABGB §937;

ABGB §1444 A;

ABGB §1444 Df;

Rechtssatz§ 937 ABGB wird auch bei Verzicht auf ein Recht angewendet.Paragraph 937, ABGB wird auch bei Verzicht auf ein Recht angewendet.

EntscheidungstexteTE OGH 1985/01/15 4 Ob 505/85 RechtssatznummerRS0018776

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.