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6Ob656/83 (6Ob657/83, 6Ob658/83)

RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum28.03.1985 Geschäftszahl6Ob656/83 (6Ob657/83, 6Ob658/83) NormZPO §321 ff;

RechtssatzDie Bedeutung einer Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Aussageverweigerung eines Zeugen liegt nicht so sehr in der Wertung des in der Vergangenheit gesetzten prozessualen Verhaltens des Zeugen (also in seiner Weigerung), sondern vielmehr in dem indirekten, mit den Mitteln nach § 325 ZPO durchzusetzenden Befehl zu künftigem prozessualen Verhalten (Aussagegebot).Die Bedeutung einer Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Aussageverweigerung eines Zeugen liegt nicht so sehr in der Wertung des in der Vergangenheit gesetzten prozessualen Verhaltens des Zeugen (also in seiner Weigerung), sondern vielmehr in dem indirekten, mit den Mitteln nach Paragraph 325, ZPO durchzusetzenden Befehl zu künftigem prozessualen Verhalten (Aussagegebot).

EntscheidungstexteTE OGH 1985/03/28 6 Ob 656/83 Veröff: EvBl 1986/49 S 179 RechtssatznummerRS0040514

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.