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Europaius

3Ob31/85 (3Ob32/85 3Ob33/85)

RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum24.04.1985 Geschäftszahl3Ob31/85 (3Ob32/85 3Ob33/85); 3Ob118/86 NormABGB §99;

NZwG §1 Abs1 litb;

RechtssatzDie Wirkungen eines von einem Ehegatten dem anderen abgegebenen Schuldbekenntnis isd § 1 Abs 1 lit b NZwG als vertragliche Anerkennung nach § 99 ABGB sind davon unabhängig, ob der einbekannte Rückstand auf Grund dieses Notariatsaktes auch vollstreckbar ist.Die Wirkungen eines von einem Ehegatten dem anderen abgegebenen Schuldbekenntnis isd Paragraph eins, Absatz eins, Litera b, NZwG als vertragliche Anerkennung nach Paragraph 99, ABGB sind davon unabhängig, ob der einbekannte Rückstand auf Grund dieses Notariatsaktes auch vollstreckbar ist.

EntscheidungstexteTE OGH 1985/04/24 3 Ob 31/85 TE OGH 1986/12/10 3 Ob 118/86 Auch; Beisatz: selber Notariatsakt wie 3 Ob 31-33/85 RechtssatznummerRS0009608

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.