3Ob530/85
RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum24.04.1985 Geschäftszahl3Ob530/85 NormABGB §705;
ABGB §761;
RechtssatzWar es zwar der aus dem Besitznachfolgevertrag ( hier: Erbübereinkommen ) Verpflichteten überlassen, ob sie zu ihren Lebzeiten, wann immer sie will, den Übergabsvertrag abschließt oder die Liegenschaften erst mit ihrem Tode letztwillig zuwendet, ergibt sich aus § 705 ABGB die Vererblichkeit des Besitznachfolgerechts.War es zwar der aus dem Besitznachfolgevertrag ( hier: Erbübereinkommen ) Verpflichteten überlassen, ob sie zu ihren Lebzeiten, wann immer sie will, den Übergabsvertrag abschließt oder die Liegenschaften erst mit ihrem Tode letztwillig zuwendet, ergibt sich aus Paragraph 705, ABGB die Vererblichkeit des Besitznachfolgerechts.
EntscheidungstexteTE OGH 1985/04/24 3 Ob 530/85 RechtssatznummerRS0012752