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OGH Rechtssatz RS0031714 (7Ob566/85)

RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0031714 Entscheidungsdatum09.05.1985 Geschäftszahl7Ob566/85; 1Ob32/87; 14Os110/20p NormABGB §1329 RechtssatzBei der Feststellung immateriellen Schadens nach § 1329 ABGB ist die subjektive Berechnung Grundsatz. Es sind Dauer, Intensität des erlittenen Ungemachs, aber auch die psychophysische Situation des Betroffenen, die Beschaffenheit seiner Gefühlswelt, seine Empfindsamkeit und die Schwankungsbreite seiner Psyche zu berücksichtigen. Insbesondere sind auch die soziale Stellung, die kulturellen Bedürfnisse und die beruflichen Verhältnisse der Verletzten zu berücksichtigen.Bei der Feststellung immateriellen Schadens nach Paragraph 1329, ABGB ist die subjektive Berechnung Grundsatz. Es sind Dauer, Intensität des erlittenen Ungemachs, aber auch die psychophysische Situation des Betroffenen, die Beschaffenheit seiner Gefühlswelt, seine Empfindsamkeit und die Schwankungsbreite seiner Psyche zu berücksichtigen. Insbesondere sind auch die soziale Stellung, die kulturellen Bedürfnisse und die beruflichen Verhältnisse der Verletzten zu berücksichtigen.

EntscheidungstexteTE OGH 1985-05-09 7 Ob 566/85 Veröff: JBl 1986,114 = SZ 58/80 TE OGH 1987-07-15 1 Ob 32/87 Vgl; Beisatz: Daß die soziale Stellung des Verletzten zu berücksichtigen ist, bedeutet nicht, daß eine allfällige soziale Besserstellung für die Höhe des zuerkannten Betrages von Relevanz wäre, sondern daß auf das soziale Umfeld des Opfers und die sich unter Umständen daraus ergebende psychische Beeinträchtigung Bedacht zu nehmen ist. (T1) Veröff: JBl 1988,46 TE OGH 2021-02-18 14 Os 110/20p Vgl; Beisatz: Zuspruch von Schmerzengeld an den Privatbeteiligten wegen Beeinträchtigung der seelischen und körperlichen Gesundheit (Angstzustände, Blutdruckkrise, Kopfschmerzen und Schlafstörungen), die aus einer mit Freiheitsentziehung verbundenen schweren Erpressung des Privatbeteiligten durch Drohung mit der Tötung von ihm selbst und seiner Familie resultierten. (T2) European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:1985:RS0031714

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