3Ob57/85 (3Ob58/85 - 3Ob60/85)
RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum12.06.1985 Geschäftszahl3Ob57/85 (3Ob58/85 - 3Ob60/85) NormEO §66;
EO §78;
ZPO §142 Abs1;
RechtssatzNach § 78 EO und den §§ 48 Abs 1, 50 und 52 Abs 1 Satz 2 sowie sinngemäß § 142 Abs 1 ZPO hat die Partei (hier: Verpflichtete) die zu denKosten des Verfahrens über ihren Tagsatzungsverlegungsantrag zählenden Kosten ihres Rekurses an den OGH ohne Rücksicht auf die endgültige Entscheidung über diesen selbst zu tragen.Nach Paragraph 78, EO und den Paragraphen 48, Absatz eins, 50 und 52 Absatz eins, Satz 2 sowie sinngemäß Paragraph 142, Absatz eins, ZPO hat die Partei (hier: Verpflichtete) die zu denKosten des Verfahrens über ihren Tagsatzungsverlegungsantrag zählenden Kosten ihres Rekurses an den OGH ohne Rücksicht auf die endgültige Entscheidung über diesen selbst zu tragen.
EntscheidungstexteTE OGH 1985/06/12 3 Ob 57/85 RechtssatznummerRS0002058