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Europaius

3Ob79/85

RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum12.06.1985 Geschäftszahl3Ob79/85 NormZPO §397a;

RechtssatzWegen eines Widerspruches gegen ein Versäumungsurteil ist es nicht möglich - wie etwa im Fall des § 152 ZPO - auf Antrag die einstweilige Unterbrechung auch das Rechtsmittelverfahrens anzuordnen.Wegen eines Widerspruches gegen ein Versäumungsurteil ist es nicht möglich - wie etwa im Fall des Paragraph 152, ZPO - auf Antrag die einstweilige Unterbrechung auch das Rechtsmittelverfahrens anzuordnen.

EntscheidungstexteTE OGH 1985/06/12 3 Ob 79/85 Veröff: SZ 58/100 RechtssatznummerRS0040923

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